Stöckli Hans · Ständerat · 2013-12-02
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-02
Wortprotokoll
Ich präzisiere nochmals: Wir wollen keine Kompetenzen verschieben, insbesondere nicht die Kompetenz des Bundesrates zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen, die von der Bundesversammlung zu genehmigen sind. Es geht lediglich darum, die Bedingungen zu definieren, unter welchen der Bundesrat diese Verträge vorläufig anwenden kann. Dementsprechend geht es darum zu definieren, wann der Bundesrat dieses Recht, das ihm von der Verfassung her gegeben ist und das durch das Gesetz erläutert wurde, ausüben kann.
Die Mehrheit der Kommission ist, wie ausgeführt wurde, zum Schluss gekommen, dass kein Handlungsbedarf gegeben sei. Diese Haltung kann ich nicht teilen. Zum einen wurde vorhin von Herrn Föhn zu Recht ausgeführt, dass Motionen angenommen worden waren, auch hier in unserem Rat, und dass der Bundesrat selbst damals diese Motionen zur Annahme empfohlen hatte, dass auch der Bundesrat einen Handlungsbedarf gesehen hatte. Zum andern hat die entsprechende Diskussion im Nationalrat mit 162 zu 0 Stimmen klar ergeben, dass eine Änderung der heutigen Situation [PAGE 1018] verlangt wird. Es sind sogar noch parlamentarische Initiativen hängig, welche eine Kompetenzverschiebung wollen, das heisst eine viel weiter gehende Veränderung der heutigen Rechtslage wünschen.
Zudem ist ersichtlich, dass das heutige Konsultationsrecht weder Fisch noch Vogel ist. Eine Konsultation hat überhaupt keine Verbindlichkeit. Der Bundesrat muss schauen, woher der Wind weht, welches Signal an ihn gesendet wird. Er ist aber nicht an diese Haltung der Kommissionen gebunden, er kann selbst entscheiden, wobei die Verantwortung für den Entscheid dann auch bei ihm liegt. Herr Föhn, es gibt vielleicht einige, die heute sagen, dass das Luftverkehrsabkommen, welches vorläufig angewandt wurde, auch definitiv hätte angewandt werden sollen - lassen wir das aber beiseite.
Die Lösung des Nationalrates finde ich nicht gut, weil sie die Kompetenz des Bundesrates, die Bedingungen, unter denen der Bundesrat entscheiden kann, erheblich einschränkt. Man verlangt eine Zustimmung. Meines Erachtens geht es zu diesem Zeitpunkt nicht um eine Zustimmung, weil nicht verlangt wird, dass man sich positiv zu einem Vertrag äussert, sondern nur, dass man die Stellungnahme abgibt, ob Dringlichkeit und Wichtigkeit gegeben sind. Wenn man aber eine Zustimmung verlangt, dann geht man implizit davon aus, dass auch das Vertragswerk selbst in der nächsten Phase eine Zustimmung bekommt. Die Zustimmungslösung des Nationalrates ist sehr einschränkend, weil eine Kommission mit ihrem mehrheitlichen Nein zur Zustimmung den Bundesrat klar hindert, eben diese vorläufige Anwendung machen zu können. Eine einzige Kommission, sei es die nationalrätliche oder die ständerätliche, könnte also verhindern, dass der Bundesrat seine Regierungsverantwortung auch wahrnimmt.
Dementsprechend ist die Lösung des Bundesrates anzuschauen. Ich glaube, der Bundesrat hat etwas konstruiert, was meines Wissens noch kaum irgendwo vorhanden ist, nämlich eine qualifizierte Mehrheit: Er verlangt, dass zwei Drittel der Mitglieder jeder der beiden zuständigen Kommissionen ihr Veto einlegen. Das ist schon hohe kalkulatorische Schule. Eine solche Hürde sollte man nicht in ein Gesetz aufnehmen. Ich gehe davon aus, dass die Vetolösung die richtige Lösung ist, dass eine zuständige Kommission sagen kann: "Nein, die Voraussetzungen der Dringlichkeit und Wichtigkeit sind unserer Meinung nach nicht gegeben, wir stimmen diesem Vertrag nicht zu." Wenn beide Kommissionen dieses Veto unterstützen, ist die Bedingung nicht erfüllt, damit der Bundesrat eine vorläufige Anwendung beschliessen kann.
Folgende Überlegungen haben dazu geführt, den Antrag der Minderheit II einzureichen: einerseits nicht eine Zustimmungslösung, sondern eine Vetolösung und andererseits nicht eine qualifizierte Vetolösung, wie sie der Bundesrat beantragt hat, sondern eine einfache Vetolösung mit Veto sowohl der einen wie auch der anderen zuständigen Kommission der Räte.
Ich ersuche Sie, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen.