Semadeni Silva · Nationalrat · 2014-03-03
Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-03
Wortprotokoll
Vom Ständerat und von der Mehrheit der UREK-NR werden verschiedene, dem Wortlaut des Nagoya-Protokolls widersprechende sogenannte Präzisierungen vorgeschlagen. Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, mit einer Ausnahme - bei den Übergangsbestimmungen - dem Bundesrat zu folgen und bei der Umsetzung dieses internationalen Vertrages kohärent zu handeln.
Widersprüchlich ist die Ergänzung des Ständerates in Artikel 23n Absatz 1 Litera b, weil sie gegen Artikel 15 der Biodiversitätskonvention und Artikel 5 des Nagoya-Protokolls verstösst. Wer rechtmässig genetische Ressourcen nutzen will, muss gewährleisten, dass die Verteilung der Vorteile auch tatsächlich erfolgt.
Problematisch sind laut Bundesrat und unabhängigen Experten auch die Änderungen des Ständerates bei Absatz 1bis von Artikel 23n. Wenn Ergänzungen eingeführt werden, die nicht dem Wortlaut des Protokolls entsprechen, gibt es Abweichungen und Widersprüche. Wie jedes internationale Abkommen führt aber auch das Nagoya-Protokoll nur dann zu mehr Rechtssicherheit, wenn es weltweit konsequent und vollständig umgesetzt wird. Die Änderungen in Absatz 1bis sind zu streichen, wie die Minderheit I (Jans) dies fordert.
Klar im Widerspruch zum Nagoya-Protokoll stehen die zusätzlichen Anträge der Mehrheit der UREK-NR zu Absatz 1bis von Artikel 23n. Buchstabe f ist zu streichen, das habe ich vorhin erklärt, weil die Frage der landwirtschaftlichen Pflanzensorten bereits in einem Übereinkommen der FAO geregelt ist. Die züchterische Freiheit wird nicht tangiert. Kein anderes Land macht hier Ausnahmen.
Buchstabe g widerspricht dem Protokoll in schwerwiegender Weise. Mit dem Kompromiss im Protokoll, an dem die Schweiz federführend mitgearbeitet hat, fallen pathogene Organismen und Schädlinge unter die grundsätzlichen Regeln. Gemäss Artikel 8 Litera b des Protokolls ist ein zügiger Zugang zu den pathogenen Organismen im Fall von Notstandssituationen, in denen die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen gefährdet ist, aber vorgesehen. Zudem gehen spezielle Abkommen vor, beispielsweise solche im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation. Damit sind die Befürchtungen der Pharmabranche ausgeräumt, dass gewisse Länder, beispielsweise bei Grippewellen, den Zugang zu Erregern für Impfstoffe blockieren könnten, um besondere Vorteile zu erhalten. Dass Pathogene hingegen Teil des Protokolls sind, ist wichtig. Dies erleichtert der Forschung und den Unternehmen den rechtmässigen Zugang. Würde ein Ausschluss aus der Sorgfaltspflicht bei Pathogenen und Schädlingen beschlossen, wäre die Schweiz wieder das einzige Land, welches das Nagoya-Protokoll auf diese Weise durchlöchert; unsere Forscher und Unternehmen müssten [PAGE 20] mit Nachteilen rechnen. Bitte folgen Sie der Minderheit III (Thorens Goumaz), d. h. dem Bundesrat und dem Ständerat.
Im Widerspruch zum Protokoll steht auch der Zusatz zu Artikel 23p. Die Nutzung des traditionellen Wissens der indigenen Völker braucht deren Zustimmung.
Zu den Übergangsbestimmungen in Artikel 25d: Hier weichen wir vom Entwurf des Bundesrates ab. Mit seiner Regelung schliesst der Bundesrat die grosse Mehrheit der Nutzungen aus, weil die meisten Nutzer die genetischen Ressourcen in Sammlungen und Genbanken beziehen und nicht in den Ursprungsländern. Die meisten Geberländer unterstellen aber alle zukünftigen Nutzungen dem Benefit Sharing. Der Vorschlag des Bundesrates senkt somit die Rechtssicherheit, weil Unternehmen und Forscher, die nach Schweizer Recht handeln, in den Geberländern für die gleiche Handlung vor Gericht gestellt werden können. Die Tatbestände müssen auf alle neuen Nutzungen anwendbar sein, wie es schon Praxis ist, beispielsweise in vielen botanischen Gärten. Ziel des Nagoya-Protokolls ist ja "die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile", so Artikel 1. Die von der Minderheit vorgeschlagene Regelung berücksichtigt diese Umstände. Sie gilt nur für neue Nutzungen, vergangene Nutzungen und vergangene Gewinne sind nicht betroffen. Sie hat somit keinen rückwirkenden Charakter.
Der Minderheitsantrag Thorens Goumaz zu Artikel 25d ist dem bundesrätlichen Entwurf vorzuziehen.
Die SP-Fraktion befürwortet die Ratifizierung des Nagoya-Protokolls und setzt sich in der Detailberatung für eine konsequente Umsetzung im nationalen Recht ein. Nur die konsequente Berücksichtigung der internationalen Abmachungen wird für Forschung und Wirtschaft Rechtssicherheit bringen und international der Biopiraterie entgegenwirken.