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Huber Annemarie · 2001-10-03

Huber Annemarie · Bern · 2001-10-03

Wortprotokoll

Hier geht es um die Informationsrechte der Delegationen von Aufsichtskommissionen. Ihre Kommission beantragt Ihnen, für beide Delegationen der Aufsichtskommissionen, sowohl für die Geschäftsprüfungsdelegation wie für die Finanzdelegation, die Einsichtnahme in das Mitberichtsverfahren des Bundesrates zu ermöglichen. Der Bundesrat möchte an der heutigen Regelung festhalten, wonach die Einsicht in die Akten des Mitberichtsverfahrens nur auf die Finanzdelegation und die PUK beschränkt bleibt. Er möchte nicht, dass dies auch für die Geschäftsprüfungsdelegation zutrifft, die einen wesentlich eingeschränkteren Aufgabenbereich hat als die Finanzdelegation. Er schlägt Ihnen deshalb eine differenzierte Lösung vor und beantragt Ihnen, die Geschäftsprüfungsdelegation vom Recht auf Einsicht in das Mitberichtsverfahren auszunehmen. Das Einsichtsrecht der Finanzdelegation soll wie bis anhin unverändert belassen werden.

Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen.

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