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Jans Beat · Nationalrat · 2014-03-03

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-03

Wortprotokoll

Mit der Minderheit I beantrage ich Ihnen, Artikel 23n Absatz 1bis ganz zu streichen. Alle Ausnahmebestimmungen zur Sorgfaltspflicht, die vom Ständerat eingeführt worden sind und möglicherweise jetzt hier vom Nationalrat eingeführt werden, sollen gestrichen werden. Die Sorgfaltspflicht ist ein Kernelement des Nagoya-Protokolls. Sie verlangt, dass der Zugang zu den genetischen Ressourcen rechtmässig erfolgt und dass die Vorteile, die aus der Nutzung der Ressourcen resultieren, ausgewogen und gerecht geteilt werden. Um diese Sorgfaltspflicht geht es eigentlich in diesem Protokoll.

Nun kommen wir Schweizer und definieren in unserem Gesetz Ausnahmen dazu, also Fälle, in denen der Zugang zu den genetischen Ressourcen nicht rechtmässig geschehen soll und die Vorteile eben nicht ausgeglichen werden. Wir definieren hier im Gesetz Sonderregeln für die Schweiz, die für alle anderen Länder nicht gelten - Sonderregeln, die notabene im Widerspruch zu Artikel 15 der von der Schweiz ratifizierten Biodiversitätskonvention und insbesondere zu Artikel 5 des Nagoya-Protokolls stehen. Die Folge ist, dass die Vertragsstaaten ein Verfahren gegen die Schweiz eröffnen können, dass Rechtsunsicherheit entsteht. Dieses Nagoya-Protokoll macht Sinn, weil unsere Industrie dadurch Rechtssicherheit erlangt. Wenn wir jetzt Ausnahmebestimmungen, Sonderregeln erlassen, die diesem Protokoll widersprechen, entsteht erneut Rechtsunsicherheit, dann ist der Zweck der Übung nicht erreicht.

Ich möchte Sie daran erinnern: Wir Schweizerinnen und Schweizer wollen dieses Protokoll, weil es uns Vorteile bringt; die Pharmaindustrie will dieses Protokoll, weil es ihr Vorteile bringt. Es kann deshalb nicht sein, dass wir mit zusätzlichen Bestimmungen, die diesem Protokoll widersprechen, wieder Rechtsunsicherheit herstellen und uns quasi aus diesem Protokoll hinausmanövrieren; das kann nicht die Idee sein. Bei den Buchstaben a, c, d und e von Absatz 1bis spielt das eigentlich keine Rolle; sie sind kein Problem. Sie entsprechen dem Protokoll, sie bringen nichts Neues und können im Sinne der Absender auch frohen Mutes weggelassen werden. Anders verhält es sich aber mit Buchstabe b, den der Ständerat eingefügt hat, und mit den anderen Ergänzungen, zum Beispiel mit den Pathogenen und mit dem Züchterprivileg, die die Kommissionsmehrheit eingeführt hat. Das sind Bestimmungen, die aus unserer Sicht nun wirklich das Nagoya-Protokoll gefährden.

Es macht keinen Sinn, dass wir als einziges Land solche Ausnahmen einführen und damit wieder Rechtsunsicherheit schaffen. Es ist in der Schweiz offenbar Mode zu denken: Wir sind besser als der Rest der Welt, wir machen unsere eigenen internationalen Regeln. In diesem Fall bin ich überzeugt: Damit schneiden wir uns ins eigene Fleisch. Das macht einfach keinen Sinn.

Ich bitte Sie, unterlassen Sie das. Ich bitte Sie, folgen Sie meiner Minderheit, und streichen Sie Artikel 23n Absatz 1bis.