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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-03

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-03

Wortprotokoll

Ich habe schon vorher beim Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur gesagt, wie wichtig der Zugang zu genetischen Ressourcen für die Schweiz ist. Man hat immer den Eindruck, Medikamente seien etwas, was synthetisch im Labor entsteht, und die genetischen Ressourcen nur so ein Nebenschauplatz. Tatsächlich nimmt man an, dass heute ein Viertel bis die Hälfte aller Medikamente auf dem Markt einen Bezug zu genetischen Ressourcen hat. Entsprechend geht es um ein Milliardengeschäft, und entsprechend wurde im Vorfeld dieser Gesetzesberatungen natürlich auch lobbyiert. Man schätzt heute den weltweiten Marktwert der genetischen Ressourcen, also dieser Materialien aus Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen, auf mehrere Hundert Milliarden Dollar. Das zeigt, dass der Abschluss dieses Protokolls schon ein grosser Erfolg war, dass heute aber auch in der Industrie die Einsicht gewachsen ist: Gerade aufgrund dieses Marktwertes, aufgrund der Bedeutung der genetischen Ressourcen brauchen wir Regelungen, die aufzeigen, wie eine ausgewogene und gerechte Aufteilung für die Nutzung stattfindet, was eine gerechte und faire Vorteilsabgleichung ist, wann man auf den Zugang zu diesen Ressourcen pochen kann, wie technologische Resultate weitergenutzt und weitergegeben werden können und wie entsprechend auch die Rechte an diesen Ressourcen ausgestaltet sind.

Es ist deshalb für die Industrie ganz zentral, dass man diesem Protokoll zustimmt. Ich weiss nicht, weshalb die Vertreter der SVP als Wirtschaftspartei Nichteintreten beantragen, obwohl 90 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmer dafür sind. Es ist wirtschaftsfeindlich, wenn Sie das Protokoll nicht ratifizieren. Damit würden Sie der Forschung tatsächlich einen Bärendienst erweisen.

Ich habe es schon gesagt: Strittiger ist die Umsetzung im nationalen Recht mit dieser Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Nochmals: Die Schweiz ist biodiversitätsarm und ressourcenarm und hat deshalb ein hohes Interesse an der Aufrechterhaltung dieses Zugangs zu Ressourcen. Wir wissen aufgrund einer Studie der Akademie der Naturwissenschaften, dass in rund einem Drittel der Schweizer Forschungsinstitutionen an genetischen Ressourcen geforscht wird. Entsprechend geht es auch darum, diesen Zugang zu sichern und mit den heute zum Teil vertraglich abgesicherten Rechten auch neue Produkte und andere Anwendungen absichern zu können.

Zum Natur- und Heimatschutzgesetz: Mit der Umsetzung des Nagoya-Protokolls geht es vor allem um die Sorgfaltspflicht, laut der die Nutzerinnen und Nutzer dieser genetischen Ressourcen Informationen aufzeichnen und weitergeben müssen, damit sie belegen können, dass sie sich an die Zugangsvorschriften des Nagoya-Protokolls und der Geberländer gehalten und Vorteile tatsächlich ausgewogen und gerecht geteilt haben. Weiter geht es um eine Meldepflicht, die festhält, dass die Einhaltung der Sorgfaltspflicht vor der Vermarktung bzw. Marktzulassung von Produkten gemeldet werden muss. Der Bundesrat hat grössten Wert darauf gelegt, dass die neuen Bestimmungen verhältnismässig und einfach in der Anwendung sind. So kommt z. B. die Meldepflicht erst zum Zeitpunkt der Vermarktung oder Marktzulassung von Produkten aus der Nutzung genetischer Ressourcen zur Anwendung, womit die Forschung und Innovation an genetischen Ressourcen nicht zusätzlich belastet wird. Auch der Mehraufwand für die Behörden hält sich in Schranken. Der Vollzug der Bestimmungen findet nämlich nicht flächendeckend statt, sondern erst bei mutmasslichen Verstössen gegen diese Bestimmungen, und er erfolgt vollumfänglich auf Bundesebene.

Wir haben hier verzichtet, ein kantonales Vollzugsregime aufzubauen. Entsprechend hat auch der Ständerat die Vorlage mit grosser Mehrheit verabschiedet. Er ist dabei im Wesentlichen der Linie des Bundesrates gefolgt.

Ich werde nachher im Einzelnen zu den Ausschlüssen, wie Ihre Kommission sie vorschlägt, Stellung nehmen. Vorweg sei schon klar dargelegt, dass zwar nicht alle, aber zumindest zwei der zusätzlichen Ausschlüsse nicht in Einklang mit einer einheitlichen und konsequenten Umsetzung des Nagoya-Protokolls stehen. Wenn Sie diesen Ausnahmen zustimmen, wird die Schweiz mit starker internationaler Kritik konfrontiert sein. Man kann sagen, dass wir uns das gewohnt seien und das in Kauf nehmen würden. Als Forschungsland par excellence dürfte uns dies aber nicht egal sein. Es ist auch durchaus mit einem Verfahren wegen [PAGE 16] Nichteinhaltung des Protokolls zu rechnen, auf das ich jetzt schon aufmerksam machen möchte.

Ich bitte Sie deshalb um Eintreten. Eine detaillierte Beratung werden wir somit ab Artikel 23n führen.