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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2014-03-03

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf das Geschäft einzutreten. Es geht namentlich darum, zentrale Abwasserreinigungsanlagen und Abwasserreinigungsanlagen an Fliessgewässern und auch an Seen zu modernisieren, damit sogenannte Mikroverunreinigungen besser herausgefiltert werden können. Es sind etwa 100 Hauptanlagen von insgesamt 700 Abwasserreinigungsanlagen betroffen.

Letztlich geht es darum, alle Menschen, die angeschlossen sind, entsprechend an den Kosten zu beteiligen. Das heisst konkret, dass man sich bei dieser Gesetzesrevision ein System vorgestellt hat - und hier teile ich die Meinung des Vorredners eben gerade nicht -, bei dem alle angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend beteiligt werden. Es wäre ja nicht fair, wenn man nur diejenigen Einwohnerinnen und Einwohner an den Kosten beteiligen würde, die bei diesen 100 von insgesamt 700 Abwasserreinigungsanlagen angeschlossen sind. Nein, man will, dass alle Leute ihren Beitrag leisten. Deshalb ist es auch richtig, dass man maximal 9 Franken pro angeschlossenem Einwohner erheben kann. Nötig sein dürften etwa 7 bis 8 Franken. Das Gesamtvolumen von 1,2 Milliarden Franken ist hoch, das gebe ich zu. Aber im Vergleich mit den gesamten Kosten der Abwasserreinigungsanlagen in der Schweiz von 2,2 Milliarden Franken pro Jahr machen die 130 Millionen Franken Mehrkosten pro Jahr nur einen Anteil in der Grössenordnung von etwa 6 Prozent aus. Diese Zusatzkosten sind deshalb klar zu relativieren.

Bei der Verwendung der Mittel ist dafür zu sorgen, dass der Bund nicht wieder einen Sündenfall begeht. Wir haben in der letzten Zeit beim Bund einige Zusatzabgaben oder Umweltverteilungen definiert, bei denen es sehr unschöne Rückverteilungen gegeben hat. Ich stelle, Frau Bundesrätin, zwei Fragen: Wie sind die Investitionen in der Verordnung zum Vorstoss 12.400 ausgelegt worden? Wie sind die Beiträge aus der Spezialfinanzierung des Luftverkehrs gemäss Artikel 86 der Bundesverfassung an die jeweiligen Infrastruktureigentümer zurückgeflossen? Ich erwarte vom Bundesrat, dass das Gesetz in der Verordnung so umgesetzt wird, wie es definiert ist. 75 Prozent der Kosten können über diese Spezialfinanzierung abgewickelt werden, wenn es Erstinvestitionen sind. Ich möchte bei der Verordnung nicht wieder darüber diskutieren, wie die Finanzierungsmechanismen konkret auszugestalten sind. Des Weiteren sind in der Botschaft rund 200 000 Franken pro Jahr für Studien und Erfolgskontrolle eingestellt. Dieser Vollzugsaufwand scheint [PAGE 4] mir relativ üppig. Es wäre vielleicht angemessen, die 200 000 Franken nicht alle Jahre voll auszuschöpfen.

Was der Ständerat gemacht hat, ist richtig. Er hat eine Sunset-Klausel eingeführt, damit dieses Abgabesystem auf Ende 2040 nach hoffentlich dann erfolgter Renovation und Investition wieder abgeschafft wird.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, und bitte entsprechend den Bundesrat, eins zu eins umzusetzen, was hier in der Gesetzesvorlage aufgetischt wird.