Schwaller Urs · Ständerat · 2013-09-17
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-17
Wortprotokoll
Mit der Motion verlange ich einzig, dass statistisches Datenmaterial über den Vorbezug von [PAGE 785] Altersguthaben zwecks Erwerbs von Wohneigentum - also aus der zweiten Säule - zu erheben sei. Gemäss den Artikeln 111 und 113 der Bundesverfassung soll die berufliche Vorsorge den Rentnern erlauben, ihren bisherigen Lebensstandard in angemessener Weise zu erhalten. Nun aber erlaubt die Gesetzgebung den Versicherten, das ganze oder mindestens einen Teil ihres BVG-Kapitals zu beziehen, um sich selbstständig zu machen. Möglich ist auch, Vorsorgekapital für den Erwerb einer Wohnung, eines Hauses, einer Eigentumswohnung zu verwenden.
Wer aber mit der zweiten Säule eine Immobilie erwirbt, welche teurer ist als das finanzielle Risiko, das er tragen kann, riskiert dann auch, das bezogene Vorsorgekapital schnell aufzubrauchen. Verlieren die Bezüger von Vorsorgekapital dieses dann ganz oder teilweise, so haben sie trotzdem - trotzdem! - Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Es kann aber doch nicht Sache eines staatlichen Systems sein, diese selbstverantworteten Risiken und Investitionen restlos und vollständig abzufedern. Das Ergänzungssystem bietet heute die Möglichkeit, dass selbst gewollte Risiken in ein Ausgleichssystem der sozialen Sicherheit quasi hineindrainiert werden. Die berufliche Vorsorge wurde nicht gemacht, um in erster Linie Unternehmensgründungen zu ermöglichen oder den Wert von Immobilien zu fördern.
Meines Erachtens müsste sich eine Person, die Ergänzungsleistungen beantragt, bei der Berechnung gerade dieser Ergänzungsleistungen zumindest jenen Betrag anrechnen lassen, welcher dem Vorbezug entspricht, oder man müsste eine Lösung finden, welche in diese Richtung geht.
2006 betrugen die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen 3 Milliarden Franken; 2012, also nur sechs Jahre später, liegen sie bereits bei 4,5 Milliarden Franken. Wenn ich noch die Hilfe an die Ergänzungsleistungsbezüger für die Bezahlung der Krankenkassenprämien dazurechne, sind es 5,8 Milliarden Franken. Im Schnitt - das war mein Ansatz - finanzieren die Kantone 70 Prozent der Ergänzungsleistungen, Tendenz steigend. Da sind wir als Kantonsvertreter gefordert. Ich selber will das System der Ergänzungsleistungen erhalten, das wollen wir wahrscheinlich alle. Deshalb scheint es mir unabdingbar, dass man alles unternimmt, um die Ergänzungsleistungen nicht unnötig zu belasten. Der Vorbezug der zweiten Säule für Wohneigentum kann - ich betone: kann - eine solche Belastung sein.
Es müssen alle Ursachen untersucht werden. Vorliegend habe ich mich auf das Wohneigentum als den sicher wichtigeren Grund für den Kapitalvorbezug beschränkt. Ich sage dies gerade auch mit Blick auf eine ablehnende Zuschrift, die wir vom Hauseigentümerverband erhalten haben, und weil ich nur auf die abgelehnte Motion Humbel 12.3602 Bezug nahm. Man muss ja mit irgendetwas beginnen. Selbstverständlich sind dann aber alle Gründe für einen Vorbezug genauer zu evaluieren.
Das Ziel der Motion ist es - dies sage ich gerade auch zu Ihnen, Herr Bundesrat, als dem Vorsteher des EDI -, die notwendige gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Ihnen die Mittel gibt, um endlich die notwendigen Angaben liefern zu können. Ich weiss, Sie werden mir sagen: "A l'impossible nul n'est tenu." Aber ich will ja nur, dass Sie alles unternehmen, um diese Daten, die bereits seit Jahren in der Pipeline sind, zu liefern. Man verweist auf Studien und sagt, man könne diese Daten nicht liefern. Mir scheint, da müsse man einen Schritt weiter gehen.
Wir sind am Vorabend einer grossen Diskussion über die erste und zweite Säule. Es kann ja nicht sein, dass der Bundesrat uns dann sagen muss: "Tut uns leid, wir haben das notwendige Datenmaterial immer noch nicht beisammen, weil die Mittel dafür fehlen." Auf die Dauer kann man wahrscheinlich diese einverlangte Antwort nicht einfach in eine Ecke ablenken. Wir müssen doch wissen, wie viele Vorbezüge der zweiten Säule für Wohneigentum gemacht wurden, wie viele sich dann, ich sage es einmal so, als Fehlinvestition erwiesen haben und welches die Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen sind. Das möchte ich, nicht mehr und nicht weniger, ohne das Instrument der Ergänzungsleistungen infrage zu stellen.
In diesem Sinne halte ich an der Motion fest. Ich meine, dass die Annahme der Motion gerade auch in Arbeiten einbezogen werden kann, die laufen, aber die meines Erachtens noch schneller und gezielter voranzutreiben sind.