Stöckli Hans · Ständerat · 2013-09-17
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-17
Wortprotokoll
Dass wir auf dieses Geschäft eintreten können, verdanken wir der Tatsache, dass wir das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) angenommen haben. Denn die Basis, um dieses Geschäft überhaupt behandeln zu können, haben wir gelegt, indem wir pro futuro verhindern, dass solche Differenzen entstehen können. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass dieses Gesetz die Basis ist und bleibt und dass dieser Artikel bzw. die Änderung nur dann genehmigt werden kann, wenn auch dem KVAG Rechtskraft erwachsen wird.
Die Lösung des Bundesrates hinkt aber tatsächlich. Da wird verlangt, dass wir eine auf das Jahr 1996 rückwirkende und dann bis 2011 beschränkte Lösung vorsehen. Der Bundesrat hat in seine Überlegung aber nicht mit einbezogen, dass die Welt sich weiterbewegt und dass das KVAG erst später in Kraft treten wird. Er hat auch nicht den Umstand mit einbezogen, dass die Zeitspanne von 2011 bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes auch zu Ungerechtigkeiten führt und diese mit erledigt werden müssen. Das war der erste Punkt, der dazu führte, dass wir eine neue Lösung suchen mussten.
Das zweite Problem war, dass nur die Versicherten hätten bezahlen sollen. Das sind also ausgerechnet diejenigen, die überhaupt nichts dafür können. Wie soll ich einem Versicherten aus dem Kanton Bern erklären, dass er noch sechs Jahre lang zusätzlich bezahlen muss respektive weniger aus der CO2-Abgabe zurückerhält? Dies war ein weiteres Problem des Vorschlages des Bundesrates. Die Ungleichheit hätte über sechs Jahre hinweg ausgeglichen werden müssen - dies, obwohl der Versicherte immer die Prämien bezahlt hat, die vom Bundesamt genehmigt worden sind.
Da schliesst sich der Kreis erst, wenn nebst den Versicherten auch die Versicherer, also die Krankenkassen, und der Bund mit einsteigen. Dementsprechend haben wir mit diesem Vorschlag eine Lösung, die man unterstützen kann. Denn ein Drittel des Betrags wird den Versicherten auferlegt, ein Drittel den Versicherern, den Krankenkassen, und ein Drittel dem Bund. Dieser Drittel des Bundes, diese 266 Millionen Franken, sind nötig, um eine Lösung zu finden. Denn auch der Bundesrat, der Bund selber, ist nicht unbeteiligt an diesen Problemen; diese sind seit Jahren bekannt. Aber erst mit dem KVAG kam die Reaktion auf der gesetzgeberischen Stufe, und ich bin nicht wirklich sicher, ob nicht auch das Bundesamt früher hätte eingreifen können, um diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen.
Wir befinden uns auf dünnem Eis. Es wurde schon von Kollege Kuprecht ausgeführt: Während der Verhandlungszeit haben sich die Zahlen enorm verändert. Es ist natürlich nicht unbedingt sehr zielführend, wenn man eine gesetzliche Regelung anstrebt und im Laufe der Zeit die Zahlen ändern. Die Glaubwürdigkeit ist infrage gestellt. Das dünne Eis wurde noch dünner. Es wurde noch dünner, weil offenbar viele Rundungsdifferenzen zu diesen Zahlen geführt haben. Es gab sogar Kantone, in denen Krankenkassen zu wenig verlangt haben, obwohl insgesamt im Kanton zu viel bezahlt wurde. Jetzt suchen wir eine Lösung, die berücksichtigen soll, dass auch die Änderungen der Lebensverhältnisse einzubeziehen sind. Dementsprechend kann nicht alles nur auf die Versicherten abgestellt werden. Wenn man das korrekt angehen wollte, gäbe es eine unmögliche Lösung, weil sich die Verhältnisse sehr stark verändert haben.
Ich stimme dem Kompromiss zu: erstens, weil sich die Kantone gefunden haben, zweitens, weil eben drei Beitragszahler einbezogen werden, drittens, weil wir ein leidiges Thema abschliessen können, und viertens, weil wir mit dem KVAG die Basis dafür gelegt haben, dass das nicht mehr passieren kann. Es ist die am wenigsten schlechte Lösung, die wir gefunden haben.
Ich werde die Minderheit Schwaller unterstützen. Wenn wir schon etwas aufräumen, sollten wir nicht nochmals künstliche Fristen setzen. Wir sollten die Berechnung über die ganze Periode machen. Denn es wäre schon etwas willkürlich, wenn wir jetzt plötzlich sagen würden, für die Berechnung der zu entrichtenden Ausgleichszahlungen nehmen wir zwölf Jahre. Auch wenn die Kantone das vorschlagen, habe ich selbst ganz klar die Überzeugung: Wenn wir schon etwas machen, dann soll es nachvollziehbar und nicht noch zusätzlich willkürlich sein. Ich werde den Antrag der Minderheit Schwaller unterstützen und hoffe, wenn wir dieses Kapitel erfolgreich beendet haben, dass wieder etwas Ruhe einkehrt und der Sturm der Entrüstung abbricht. Es wurden schon unglaubliche Geschichten in die Welt gesetzt. Ich befürchte, dass diejenigen, die zahlen müssen, es vielleicht gar nicht so recht merken, aber diejenigen, die etwas bekommen, auch nicht. Denn die Zahlen, die in die Welt gesetzt wurden, entsprechen überhaupt nicht dem, was sich dann in Tat und Wahrheit berechnen lässt. Ich stimme dem Vorschlag zu.