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Schwaller Urs · Ständerat · 2013-09-17

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-17

Wortprotokoll

Die rückwirkende Korrektur der seit 1996 in den einzelnen Kantonen - oder genauer, in den einzelnen Krankenkassen - zu wenig oder zu viel einbezahlten Prämien war, ist und bleibt ein Murks. Die Grundsätze der Rechtssicherheit, von Treu und Glauben sowie des Gleichbehandlungsgebotes der einzelnen Prämienzahler werden verletzt oder zumindest tief geritzt. Wenn ich seit 1996 den Kanton, die Versicherung oder das Versicherungsmodell gewechselt habe, so werde ich allenfalls zweimal zum Zahler, oder ich werde zweimal begünstigt, und dies, obwohl die von mir eingeforderten und bezahlten Prämien vom zuständigen Departement genehmigt worden sind. Wenn die eidgenössische Aufsichtsbehörde - so zumindest hielt ich es bis heute immer -, wenn das EDI meine Prämien genehmigt, dann muss ich mich darauf verlassen können, dass mir nicht sechzehn Jahre später eine Rechnung ins Haus flattert; dies, zumal eine recht grosse Zahl potenzieller Rechnungsadressaten auch ganz einfach nicht mehr lebt oder den Kanton, die Kasse, das Versicherungsmodell usw. gewechselt hat. Aber das ist Geschichte. Die Macht des Faktischen oder der Druck haben sich durchgesetzt.

Die Kommission schlägt Ihnen deshalb den Kompromiss gemäss Mehrheit der Kantone vor. Kollegin Egerszegi hat diesen abschliessend erläutert und erklärt, soweit er überhaupt erklärbar ist. Mit Ausnahme der in Betracht zu ziehenden Periode oder Jahre - ich werde nachher noch kurz drauf zurückkommen - unterstütze ich den Vorschlag aber klar, ohne einen einzigen Tropfen Herzblut zu vergiessen. Der Vorschlag ist eine Problembeseitigung, aber sicher keine Problemlösung.