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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2013-09-17

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-17

Wortprotokoll

Das Bestreben nach Transparenz ist in den verschiedensten Gesellschaftsbereichen in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Das haben wir hier drin schon mehrfach diskutiert, auch in anderen Zusammenhängen. Es verhält sich aus nachvollziehbaren Gründen genau gleich in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit. Es gab in der letzten Zeit verschiedene Entwicklungen; Herr Bundesrat Berset hat in seinem Eintretensvotum die Schlagzeilen rund um den Pferdefleischskandal erwähnt. Einerseits zeigen uns diese Schlagzeilen, wie die Sensibilität der Konsumentinnen und Konsumenten gewachsen ist. Heute bestehen auch Möglichkeiten, sich über solche Betrugssituationen auszutauschen. Andererseits zeigen uns die Schlagzeilen aber auch, wie ungeheuer komplex die Warenströme sind und wie schwierig es ist, Verpflichtungen entlang der Produktionskette nachzuvollziehen.

Genau das ist aber nötig, um die Zahl solcher Betrugssituationen reduzieren zu können. Ich finde diesen Hintergrund sehr wichtig, um den Entscheid des Nationalrates zugunsten griffiger Deklarationsvorschriften nachzuvollziehen. Die Bestimmung in Artikel 12 und damit zusammenhängend auch die Bestimmung in Artikel 13 sind deshalb sehr wichtig.

Hinter dem deutlichen Entscheid im Nationalrat stehen ja nicht nur die Interessen des Konsumentenschutzes - übrigens aus den verschiedenen Regionen; Sie haben heute ein entsprechendes Schreiben auf dem Tisch gehabt -, sondern dahinter stehen beispielsweise auch die Interessen des Bauernverbandes. Der Grund liegt auf der Hand: Wer sauber produziert und wer sauber verarbeitet, hat natürlich alles Interesse an dieser [PAGE 758] Transparenz. Mit dieser Transparenz wird auch der Wertschätzung für die Betriebe und ihre hochwertige Arbeit Ausdruck verliehen, und diese Transparenz hilft mit, den Täuschungsschutz zu verbessern. Das ist das Kerninteresse des nationalrätlichen Entscheids. Es ist ein Kerninteresse, das es auch aus unserer Sicht zu unterstützen gilt.

Ich bitte Sie, zusammen mit dem Nationalrat in den Artikeln 12 und 13 die Deklarationsvorschriften zu verbessern.

Nach dem Votum der Mehrheitsvertretung möchte ich auch noch anfügen, dass beim letzten Artikel, beim unbestrittenen Artikel 5, bereits vom gesunden Menschenverstand die Rede gewesen ist. Dieser Massstab gilt natürlich überall, bei allen Bestimmungen in diesem Gesetz und in anderen Gesetzen auch. Es ist klar, dass die Deklaration der Herkunft der Rohstoffe in verarbeiteten Lebensmitteln selbstverständlich so auszugestalten ist, dass sie für die Lebensmittelindustrie umsetzbar ist und eben den Täuschungsschutz wirksam verbessert. Mir scheint, das ist ein sehr wichtiges Interesse der Bäuerinnen und Bauern und der Konsumentinnen und Konsumenten.

Ich hoffe, Sie haben Argumente aus dem Nationalrat für die berechtigten Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten und werden sich hier für diese Regelung gemäss Nationalrat und gemäss Minderheit entscheiden.