Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2014-03-05
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-05
Wortprotokoll
Wir behandeln heute sozusagen das No-Name-Geschäft "KVG. Änderung". Man hat fast den Eindruck, dass nicht in Worte zu fassen ist, was wir hier zu beraten haben.
Mit dieser Vorlage sollen 800 Millionen Franken umverteilt werden. Damit soll knapp die Hälfte der in gewissen Kantonen zu viel und in anderen Kantonen zu wenig bezahlten Prämien ausgeglichen werden. Die 800 Millionen Franken sollen zu je einem Drittel durch den Bund, die Versicherungen und jene Versicherten aufgebracht werden, die in einem Kanton wohnhaft sind, in welchem die Prämien im Durchschnitt der betroffenen Jahre zu tief angesetzt waren. Dazu wird ein auf drei Jahre befristeter Fonds geäufnet. In Zahlen heisst das: Der Bund soll 266 Millionen Franken aus dem Bundeshaushalt an den Fonds beisteuern. Die Versicherungen müssen pro versicherte Person 33 Franken zahlen; falls sie überschüssige Reserven haben, können sie den Betrag aus diesen bezahlen. Die Versicherten in den betreffenden Kantonen müssen 266 Millionen Franken via CO2-Abgabe beisteuern, also direkt und nicht über den Fonds. Mit der Rückzahlung kann im ersten Jahr nach Inkraftsetzen des Gesetzes begonnen werden. Das Gesetz soll drei Jahre gültig sein, und in diesen drei Jahren soll der gesamte Ausgleich über die Bühne gehen. Der Anteil des Bundes und der Versicherten wird über alle drei Jahre verteilt. Der Anteil der Versicherungen wird erst im dritten Jahr wirksam.
Wie ist es überhaupt dazu gekommen, dass viel zu tiefe Prämien bezahlt wurden? Die obligatorische Krankenversicherung wird gemäss Artikel 60 Absatz 1 des KVG im sogenannten Ausgabeumlageverfahren finanziert. Was in einem Jahr ausgegeben wird, bestimmt die Höhe der Prämien im übernächsten Jahr. Artikel 61 Absatz 2 hält fest, dass die Prämien "nach den ausgewiesenen Kostenunterschieden kantonal und regional" abgestuft werden können. Dies wird damit begründet, dass wesentliche Grössen, die über die Höhe der Kosten und damit auch der Prämien entscheiden, in die Kompetenz der Kantone fallen. Beispiele dafür sind die Taxpunkte, die Zulassungsregulierung, die Spitalplanung usw. Kommt es zu einer Differenz zwischen den Kosten, die in einem Kanton entstehen, und den Einnahmen, also den Prämien, Kapitalerträgen und Beiträgen aus dem Risikoausgleich, ergibt dies einen negativen oder einen positiven Saldo. Da die Mittel der obligatorischen Krankenversicherung aber für nichts anderes als für die obligatorische Krankenversicherung ausgegeben werden dürfen, können diese Saldi nur durch die Reserven ausgeglichen werden: Ein negativer Saldo verringert die Reserven, mit einem positiven Saldo baut eine Versicherung ihre Reserven auf.
Vor allem in den Kantonen Genf, Waadt, Tessin und Zürich ist seit der Einführung des KVG im Jahre 1996 ein grosses Ungleichgewicht zwischen den tatsächlich verursachten Kosten und den durch die Versicherungen beantragten Prämien entstanden. Die ersten Hinweise auf die krasse Benachteiligung der Versicherten in diesen Kantonen gab es bereits zu Zeiten des Vorvorgängers des heutigen Gesundheitsministers. Man darf darüber spekulieren, weshalb nicht früher gehandelt worden ist. Man kann auch darüber spekulieren, weshalb sich die Versicherungen in den betreffenden Kantonen bei den Kosten, wie sie wohl etwas verharmlosend sagen, über Jahre hinweg "verschätzt" haben. Auffällig ist auf jeden Fall, dass jene Kantone besonders geschröpft wurden, die man gerne immer einmal wieder als verschwenderisch hingestellt hat.
Egal, ob es eine bewusste Kampagne war oder schlicht und einfach Systemversagen, das heutige System zeigt hier seine Schwächen, und diese werden bleiben. Nach wie vor fehlt dem Bundesrat das Instrumentarium, um eine Wiederholung dieses Durcheinanders zu verhindern. Erst das geplante Aufsichtsgesetz wird die entsprechenden Werkzeuge bringen. Das ist auch der Grund, weshalb der Ständerat die vorliegende Gesetzesänderung an die Einführung des Aufsichtsgesetzes koppeln wollte. Die Vergangenheit soll erst bereinigt werden, wenn die Garantie gegeben ist, dass das Problem in der Zukunft nicht mehr auftaucht. Dieser Meinung ist die Minderheit unserer Kommission nach wie vor. Wir werden darüber bei Artikel 106 entscheiden. Die Mehrheit will es bei einer Absichtserklärung belassen.
Sie erinnern sich, dass das Aufsichtsgesetz in der letzten Session mit 15 Stimmen Differenz an den Bundesrat zurückgewiesen wurde. Nun will die damalige Mehrheit noch in dieser Session auf den Entscheid zurückkommen und die Rückweisung wieder aufheben. Damit könnte das Aufsichtsgesetz doch noch zügig behandelt und vielleicht sogar gleichzeitig mit der vorliegenden Gesetzesänderung in Kraft gesetzt werden. Wir werden sehen, ob das Parlament dem Druck der Versicherungslobby Widerstand leisten wird.
Sie sehen, die Sache ist reichlich kompliziert und letztlich auch sehr unbefriedigend. Wir schaffen mit dieser Gesetzesänderung nämlich keine Gerechtigkeit, sondern nur den Anschein davon. Der Ausgleich erfolgt über Durchschnittswerte und Pauschalbeiträge. Haben die Menschen in diesen Jahren aber den Wohnsitz oder auch die Kasse gewechselt, haben sie nun vielleicht Glück, vielleicht aber auch Pech. Wer also im Kanton Waadt über Jahre zu viel bezahlt hat und heute im Kanton Bern lebt, muss vielleicht sogar noch draufzahlen.
Trotzdem beantragt die Kommission einstimmig bei einer Enthaltung, auf das Geschäft einzutreten. Der vorliegende Kompromiss ist das Beste, was in dieser unschönen Situation noch gemacht werden kann. Es bleibt zu hoffen, dass uns das ungute Gefühl wenigstens dazu ermuntert, ein griffiges Aufsichtsgesetz zu erlassen. Sonst sitzen wir nämlich in ein paar Jahren wieder vor demselben Problem.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung für Eintreten gestimmt hat, ebenfalls für Eintreten zu stimmen.