Schenker Silvia · Nationalrat · 2014-03-05
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-05
Wortprotokoll
Wir haben ein strukturelles Problem, wenn es um die Festsetzung respektive um die Genehmigung der Krankenkassenprämien geht. Das Bundesamt für Gesundheit kann zwar kritische Fragen stellen, muss aber letztlich die Prämien jeweils genehmigen. Tatsache ist, dass in den letzten Jahren in verschiedenen Kantonen, insbesondere in den Kantonen Zürich, Waadt, Genf und Tessin, zu hohe Prämien eingezogen wurden. Der Bundesrat hat für die Bewältigung der Vergangenheit einen Vorschlag gemacht, wie die zu viel bezahlten Prämien wieder zurückvergütet werden könnten. Gleichzeitig hat er auch das Projekt eines neuen, griffigen Aufsichtsgesetzes für die Krankenkassen vorangetrieben. Denn damit es in Zukunft zu keinen solchen Ausgleichszahlungen mehr kommen muss, braucht es das geplante Aufsichtsgesetz.
Sie kennen die Geschichte dieser Vorlage. Es war ein sehr mühsames Ringen um eine Lösung. Wir haben jetzt eine gefunden, zu der wohl die Mehrheit des Parlamentes Ja sagen kann. Aber es ist auch klar: Jede Lösung, sei sie noch so ausgeklügelt, schafft wieder neue Verliererinnen und Verlierer. Wir müssen also alles tun, um zu vermeiden, dass wir je wieder in eine solche Situation kommen. Der Ständerat hat das erkannt und zeigt den festen Willen, nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Zukunft zu regeln. Er hat darum die Vorlage zum Aufsichtsgesetz beraten, und er hat in der Vorlage, die wir jetzt beraten, eine Verknüpfung der beiden Vorlagen eingebaut.
Die Mehrheit Ihrer Kommission will nun diese Verknüpfung wieder aufheben. Die gleiche Mehrheit hat zumindest bis anhin die Beratung des Aufsichtsgesetzes durch eine Rückweisung an den Bundesrat verzögert. Zwar gibt es jetzt Signale, dass einige Kommissionsmitglieder eventuell auf ihren Entscheid zurückkommen und der Behandlung des Aufsichtsgesetzes zustimmen. Das ist auf jeden Fall zu begrüssen. Wenn wir aber ganz sicher sein wollen, dass wir das Problem nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für die Zukunft regeln, müssen wir an der Verknüpfung der beiden Vorlagen festhalten. So und nur so haben wir die Garantie, wirklich keine Lücke zu schaffen.
Heute sind die Prämien für die Krankenkassen ein Instrument, sich auf dem Markt zu positionieren. Mit zu tiefen Prämien können die Kassen gute Risiken, das heisst junge, gesunde Männer und Frauen, anlocken. Die Reserven dienten in der Vergangenheit dazu, für die Krankenkassen das Risiko ihrer Preispolitik möglichst klein zu halten. Diese Politik können wir nur mit einem griffigen Aufsichtsgesetz oder mit einer öffentlichen Krankenkasse unterbinden.
Was jedoch klar ist: Die Probleme nur für die Vergangenheit zu lösen und in Bezug auf die Zukunft den Kopf in den Sand stecken ist keine gute Strategie. Wir haben ein Problem erkannt, wir sollten es nachhaltig lösen.
Ich bitte Sie, der Minderheit Carobbio Guscetti und dem Ständerat zu folgen.