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Romano Marco · Nationalrat · 2014-03-13

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-13

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission unseres Rates hat am 16. Januar dieses Jahres die von Kollegin Leutenegger Oberholzer am 6. Dezember 2012 eingereichte parlamentarische Initiative "Politsponsoring. Ermessen einschränken" vorgeprüft. Die Kommission beantragt mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Initiative verlangt, dass die Bedingungen für den steuerlichen Abzug von Spenden von Unternehmen an politische Parteien klar geregelt werden. Zudem soll der Abzug insbesondere nur dann zulässig sein, wenn die Beiträge öffentlich bekanntgemacht werden. Die Minderheit, die, wie Sie gehört haben, der Initiative Folge geben möchte, ist der Ansicht, dass Rechtsunsicherheit und Rechtsungleichheit bestehen, wenn den kantonalen Steuerbehörden keine klaren gesetzlichen Leitplanken gesetzt werden. Die Minderheit sieht Handlungsbedarf und verlangt, dass die Bundesbehörde gesetzgeberisch tätig wird. Grundsätzlich meint die Minderheit, dass das Ausmass und die Bedeutung des Politsponsorings völlig im Dunkeln liegen und dass deswegen mehr Transparenz absolut notwendig ist.

Die starke Mehrheit der Kommission hält fest, dass private Zuwendungen an politische Parteien im schweizerischen System, welches keine staatliche Unterstützung politischer Parteien kennt, von grosser Bedeutung sind. Diese Eigenart wohnt unserem System inne. Dazu gehören die Zuwendungen von Unternehmen wie auch von Privatpersonen. Werden diese Spenden im Interesse des Unternehmensziels getätigt, so können sie als geschäftsmässig begründeter Aufwand vom steuerbaren Ertrag abgezogen werden. Dies ist unter dem Namen "Politsponsoring" bekannt.

Die Steuerbehörden können sich dabei auf eine gefestigte Gerichtspraxis stützen. Massgebend ist insbesondere ein Entscheid des Verwaltungsgerichtes des Kantons Zürich vom 27. August 1997. Die darin enthaltenen Grundsätze wurden auch vom Bundesgericht mit einem Entscheid vom 1. Mai 2000 bestätigt. Diese Praxis hat sich bewährt. Im aktuellen System haben die Steuerbehörden also Richtlinien zum Umgang mit Politsponsoring.

Die Mehrheit der Kommission sieht deshalb keinen Regelungsbedarf und lehnt diese parlamentarische Initiative ab. Insbesondere sollte davon abgesehen werden, Offenlegungspflichten, wie sie die Initiantin verlangt, vorzusehen. Durch in der Praxis ohnehin nur schwer umsetzbare Transparenzregeln könnte das Politsponsoring unattraktiv werden, und das ganze System der Finanzierung der schweizerischen Politik müsste neu gestaltet werden. Die Initiative geht also viel weiter, als dies von der Initiantin dargestellt wird; es wird das Ganze infrage gestellt. Das Ziel ist, das Ganze neu zu organisieren und neu zu gestalten. Da müsste mit Sicherheit dann auch der Staat mit einer staatlichen Finanzierung eingreifen.

Die Kommission hat sich in den letzten Jahren mit verschiedenen Vorschlägen zur Erhöhung der Transparenz im Bereich der Parteienfinanzierung auseinandergesetzt; die Kollegin weiss das mit Sicherheit, da sie schon lange in diesem Rat ist. Die Kommission hat schon mehrere Male die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen und dabei immer wieder feststellen müssen - und das hat auch das Parlament bestätigt -, dass die Nachteile von Transparenzregeln überwiegen.

Politisches Sponsoring soll den Charakter von Werbeaufwand im weitesten Sinne behalten. Die aktuelle Regelung gibt den Unternehmungen die notwendige Freiheit zu entscheiden, welche Parteien, Organisationen oder Gruppierungen sie unterstützen. Das passiert sowohl im rechten als auch im linken Lager des politischen Spektrums. Die Kommission sieht absolut keinen Grund, weshalb die Beiträge an die politischen Parteien limitiert werden sollten.

Aus den genannten Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.