Engelberger Eduard · Nationalrat · 2001-10-03
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-03
Wortprotokoll
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Parlamentarische Einzelinitiative sehr oft für Vorstösse angewendet wurde, die unter dem Stellenwert dieses Instrumentes liegen und auf andere Weise hätten eingereicht werden können oder werden müssen. Einfach ausgedrückt: Das Instrument der Parlamentarischen Initiative wurde teils in der Hoffnung missbraucht, dass sie möglichst rasch vor das Parlament kommen würde - oder zumindest rascher als eine Motion. Um diesem Umstand entgegenzutreten, müssen wir der Parlamentarischen Initiative etwas von ihrer Attraktivität nehmen. In diesem Sinn erscheint uns die Fassung der Kommissionsmehrheit besser. Gleichzeitig stärken wir die Motion, die ja das gleiche Prozedere kennt und von beiden Räten behandelt werden muss. Mit der zusätzlichen Zustimmung des anderen Rates wird der Weg wohl schwerfälliger, aber im Ergebnis konsequenter als wenn lediglich die Kommissionen beider Räte über das Folgegeben zu entscheiden haben, wie es die Minderheit II vorsieht. Wenn aber beide Räte Folge gegeben und grünes Licht für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes gegeben haben, ist das Risiko erheblich kleiner, dass die Räte nach dem grossen Aufwand der Verwaltung für die Ausarbeitung nicht auf die Vorlage eintreten. So gesehen bringt die Fassung der Kommissionsmehrheit, auch wenn sie in der Vorprüfung kurz beide Räte beschäftigt - im Ständerat sind das sehr oft maximal zehn Minuten, bei uns ist es Kategorie IV -, ein effizienteres Verfahren und belastet die Verwaltung und die Departemente hinsichtlich der Ausarbeitung eines Erlassentwurfes effektiv nur beim Ja beider Räte.
[PAGE 1359] Meine Schlussfolgerungen gehen offenbar in eine andere Richtung als jene von Kollege Cina: Wir haben weniger Risiko von Leerläufen und unnützer Arbeit, und im Ganzen, so muss ich feststellen, ist der Ablauf dennoch transparenter.
Ich beantrage Ihnen im Namen der FDP-Fraktion, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und auch den Antrag der Minderheit I abzulehnen, die jeden Beizug des anderen Rates in der Phase der Vorprüfung ablehnt.