Müller Walter · Nationalrat · 2014-03-13
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-13
Wortprotokoll
Worum geht es? Der Bundesrat hat am 12. Februar 2014 die vorliegende Botschaft verabschiedet. Ziel und Inhalt der Vorlage ist ein befristeter Einsatz von maximal drei Angehörigen des militärischen Personals zur Sicherheitsberatung von Schweizer Vertretungen in Staaten, in denen die Sicherheitslage besondere Beratung bzw. Aufmerksamkeit erfordert. Der Einsatz erfolgt unbewaffnet und in Zivil. Die Kosten werden vom VBS und vom EDA getragen, indem das VBS den Lohn des militärischen Personals bezahlt und das EDA alle direkten Auslagen für den Einsatz vor Ort übernimmt. [PAGE 308]
Leider sind wir zunehmend in der Situation, dass die offiziellen Vertretungen der Schweiz und anderer Staaten in immer mehr Ländern mit Sicherheitsproblemen konfrontiert werden. Das reicht von wachsender gewalttätiger Kriminalität bis hin zu politischen Unruhen mit terroristischen Anschlägen. Das führt zeitweise zur Überforderung der staatlichen Sicherheitskräfte, die für die Sicherheit der Auslandvertretungen normalerweise zuständig sind.
Konkret geht es um folgende Aufgaben bei der beantragten Sicherheitsberatung für Schweizer Botschaften: Analyse der Sicherheitslage, Beratung des Botschaftspersonals in Sicherheitsfragen, laufende Überprüfung der Sicherheitsmassnahmen der Botschaft, Unterstützung des Missionschefs und seiner Kader in der Krisenbewältigung und Ausbildung von künftigen lokalen Sicherheitsberatern. Für den Einsatz vor Ort ist das EDA zuständig.
Aufgrund der akut schwierigen Sicherheitslage in Ägypten hat der Bundesrat am 12. Februar 2014 beschlossen, die Schweizer Botschaft in Kairo für die Dauer von 12 Monaten mit einem Sicherheitsexperten der Armee zu unterstützen. Solche Einsätze müssen wir in der darauffolgenden Session immer rückwirkend bewilligen. Es geht heute einerseits um die nachträgliche Bewilligung des Einsatzes einer Person in Ägypten und andererseits um die Bewilligung für zwei zusätzliche Personen im Voraus.
Die aktuelle Rechtsgrundlage macht dieses Verfahren notwendig. Es handelt sich um einen Assistenzdienst im Ausland, der auf Artikel 69 Absatz 2 des Militärgesetzes beruht: "Soweit schweizerische Interessen zu wahren sind, können Truppen zum Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen im Ausland eingesetzt werden. Der Bundesrat bestimmt die Art der Bewaffnung." Gemäss Artikel 70 Absatz 1 des Militärgesetzes ist der Bundesrat für das Aufgebot zu diesem Einsatz zuständig. Falls der Einsatz länger als drei Wochen dauert, ist nach Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes eine Genehmigung der Bundesversammlung erforderlich, so etwa im konkreten Fall für den Einsatz in Kairo, und zwar in der aktuellen Frühjahrssession.
Zur Beratung in der Kommission: Ihre SiK nahm zur Kenntnis, dass die APK gemäss einem mündlichen Mitbericht den Einsatz mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen befürwortet. Aufgrund aussenpolitischer Interessen ist es wichtig, dass unsere Vertretungen auch in kritischen Situationen offen gehalten werden können und dem Botschaftspersonal die notwendige Sicherheit gewährt werden kann. In der SiK Ihres Rates war die Vorlage inhaltlich praktisch unbestritten. Das Vorgehen wurde aber unter anderem als "absurd" bis "bizarr" betitelt, vor allem deshalb, weil sich beide Kammern des Parlamentes um diese Bagatelle der Entsendung eines unbewaffneten Sicherheitsspezialisten in eine Schweizer Vertretung kümmern müssen.
Es wurde uns entgegengehalten, dass einerseits die aktuelle Gesetzeslage dies notwendig mache und man andererseits im Nachgang zum Fall Libyen auf die erhöhte Sensibilität des Parlamentes in diesen Fragen Rücksicht nehmen wolle. Um mehr Handlungsfreiheit in derartigen Situationen zu erhalten, wird der Bundesrat im Rahmen der Militärgesetzrevision 2014 die Anpassung von Artikel 70 des Militärgesetzes beantragen, sodass die Kompetenz zur Entsendung von Einzelpersonen neu dem Bundesrat übertragen wird. Das revidierte Militärgesetz wird jedoch nicht vor dem 1. Januar 2017 in Kraft treten, weshalb der Bundesrat dem Parlament mit dieser Vorlage eine Übergangslösung, befristet bis zum 31. Dezember 2016, vorschlägt.
Die Bewährungsprobe für die Ausdrücke "bizarr" und "absurd" kommt also mit der Militärgesetzrevision schon bald. Der Ständerat als Erstrat hat dieser Vorlage letzte Woche mit zwei kleinen Änderungen einstimmig bei 1 Enthaltung zugestimmt. Er hat Absatz 4 von Artikel 1 gestrichen, der die Befristung für einzelne Angehörige des militärischen Personals auf zwölf Monate regelt, da der Bundesbeschluss ohnehin bis Ende 2016 befristet ist.
Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates beantragt Ihnen mit 19 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Vorlage zuzustimmen und damit dem Ständerat zu folgen.