Fischer Roland · Nationalrat · 2014-03-13
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2014-03-13
Wortprotokoll
Die Grünliberalen werden auf diese Vorlage eintreten und die Gesetzesrevision gemäss den Anträgen der Mehrheit der Kommission unterstützen. Kulturgüter haben für eine Gesellschaft eine sehr hohe Bedeutung. Sie stiften Identität, sind Zeugen der Geschichte und haben deshalb einen sehr hohen ideellen und auch emotionalen Wert. Es kommt nicht von ungefähr, dass in Konflikten die Zerstörung von Kulturgütern immer auch Teil der Strategie von militanten und ideologiegetriebenen Parteien ist. Man will die Geschichte und die Identität des bisher Dagewesenen auslöschen. Viele erinnern sich an die Buddhastatuen von Bamiyan in Afghanistan. Das waren einst die grössten stehenden Buddhastatuen der Welt. Sie waren von der Unesco als Weltkulturerbe aufgelistet und wurden von den Taliban zerstört. Eine zunehmende Gefährdung stellen für Kulturgüter aber auch Naturkatastrophen dar; von unserer Kommissionssprecherin wurden eindrücklich Beispiele genannt.
Es ist deshalb aus Sicht der Grünliberalen notwendig, dass wir das Gesetz anpassen. Die Vorlage findet auch bei uns breite Unterstützung. Wir lehnen jedoch die Minderheitsanträge ab, mit denen im Rahmen der Revision dieses Gesetzes die subsidiäre Rolle des Bundes infrage gestellt und neue Subventionstatbestände geschaffen werden sollen. Deshalb lehnen wir z. B. den Antrag der Minderheit Galladé zu Artikel 2 Buchstabe b ab, welche den Geltungsbereich des Gesetzes auf Kulturgüter von regionaler Bedeutung ausdehnen will. Dies widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip und somit einem der wesentlichen Grundsätze des neuen Finanzausgleichs. Wir sind nicht damit einverstanden, dass den Kantonen neue Vorgaben gemacht und neue Aufgaben zum Bund transferiert werden.
Auch die Anträge der Minderheit Müller Walter bei Artikel 4 und Artikel 14 lehnen wir ab, eigentlich aus ähnlichen Gründen. Der Bund soll gemäss der Bundesverfassung diejenigen Aufgaben übernehmen, welche die Kraft der Kantone übersteigen. Bei der Erstellung von Sicherheitskopien ist das in gewissen Fällen sicher der Fall. Gemäss Antrag des Bundesrates kann der Bund die Erstellung dieser Sicherheitskopien unterstützen, wenn beispielsweise diese Aufgabe die Kraft der Kantone übersteigt, das heisst bei ausserordentlichen Kosten. Das ist durchaus sinnvoll. Aber eine generelle Kompetenz für die Ausrichtung von entsprechenden Beiträgen sollten wir hier nicht einführen, denn Subventionen bedeuten immer auch zusätzliche Abhängigkeiten; das haben wir in der Vergangenheit gesehen. Auch die Kantone sind daran interessiert, dass sie hier eine gewisse Eigenständigkeit bewahren können.
Ich bitte Sie deshalb, einzutreten und bei den umstrittenen Bestimmungen der Kommissionsmehrheit zu folgen.