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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2014-03-13

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2014-03-13

Wortprotokoll

Richard Löwenthal, ein deutsch-englischer Publizist und Politologe, sagte einmal: "Werte kann man nur durch Veränderung bewahren." Das gilt vielleicht auch besonders für den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten.

Es ist notwendig, dieses Gesetz einer Totalrevision zu unterziehen. Die Gründe dafür haben wir jetzt mehrmals gehört. Es ist tatsächlich so, dass bei der Entstehung dieses Gesetzes der Eindruck des Zweiten Weltkrieges massgeblich war. Wir kennen die Bilder von Naturkatastrophen; wir wissen, welche Auswirkungen Wassermassen haben können. Es ist also zwingend nötig, dieses Gesetz der Zeit anzupassen. Deshalb ist diese Totalrevision auch wichtig. Die BDP begrüsst die Ausweitung auf Katastrophen und Notlagen, die im Vorlagentitel Erwähnung findet. Die Vorlage ist in der Vernehmlassung auf breite Akzeptanz gestossen.

Die BDP-Fraktion wird also auf die Totalrevision des Gesetzes eintreten. Es ist vom Bundesrat so gut ausgearbeitet worden, dass die Kommission nur gerade in einem Punkt einstimmig eine Präzisierung vornahm. Die BDP-Fraktion wird zudem überall der Mehrheit folgen. Ich werde aber hier bereits kurz auf die Minderheitsanträge eingehen und sagen, weshalb wir sie nicht unterstützen. Ich werde nachher nicht mehr dazu sprechen.

Zu Artikel 2 Buchstabe b, zum Antrag der Minderheit Galladé: Den Zusatz "von regionaler Bedeutung" lehnen wir ab. Der Antrag ist zwar sympathisch. Natürlich haben auch regionale Kulturgüter ihre Bedeutung und müssen unterstützt werden. Aber das ist Sache der Kantone, und diese möchten hier keinen Eingriff des Bundes in ihre kantonale Hoheit. Das würde auch für den Bund Mehrausgaben bedeuten; Schutzräume für Objekte von regionaler Bedeutung müssen bezahlt werden. Wir meinen, dass das den Kantonen zumutbar ist, dass das keine Bundesaufgabe ist.

Zu Artikel 3 Absatz 4, zum Antrag der Minderheit Müller Walter: Diese Minderheit will, dass aus der Kann-Formulierung eine Beteiligungsverpflichtung wird. Wir teilen diese Haltung nicht. Die Kantone sind in der Lage, die Sicherstellungsdokumentationen und fotografischen Sicherheitskopien aus eigener Kraft zu erstellen und auch zu bezahlen. Aus ähnlichen Gründen lehnen wir den Antrag der Minderheit Müller Walter zu Artikel 14 Absatz 1 ab. Auch hier teilen wir die Meinung der Mehrheit, dass die vorgeschlagene Kann-Formulierung ausreicht und eine Bundesunterstützung nur bei ausserordentlich hohen Kosten für Schutzmassnahmen angezeigt ist.

Die BDP-Fraktion wird eintreten und sämtliche Minderheitsanträge ablehnen.