Müller Walter · Nationalrat · 2014-03-13
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-13
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst die vorliegende Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten. Damit wird das Gesetz der internationalen Entwicklung im Bereich des Kulturgüterschutzes angepasst, und es erfährt innerstaatlich die dringend notwendige Ausdehnung auf den Schutz der Kulturgüter bei Bedrohungen durch Katastrophen und Notlagen. Zusätzlich schafft die Schweiz die Grundlagen für einen Bergungsort für die vorübergehende Aufbewahrung von im Ausland akut gefährdeten Kulturgütern. Mit der Schaffung eines solchen Angebotes kann die Schweiz im internationalen Umfeld eine Pionierrolle einnehmen und aussenpolitisch ein Zeichen setzen; ganz nach dem Grundsatz, dass jede Schädigung von Kulturgut eines Volkes auch eine Schädigung des kulturellen Erbes der Menschheit bedeutet.
Das geltende Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten entstand unter dem Eindruck der massiven Zerstörungen während des Zweiten Weltkrieges. Seither hat sich die Gefahren- und Bedrohungslage stark gewandelt. Deshalb soll der Geltungsbereich des KGSG erweitert werden: Neben Massnahmen der Prävention und Schadensbewältigung im Falle eine bewaffneten Konflikts sind neu auch Massnahmen im Zusammenhang mit natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen und Notlagen vorgesehen. Die Erfahrungen, etwa der Brand der Kapellbrücke in Luzern oder die Hochwasser von 2005 und 2007, bestätigen die Notwendigkeit einer solchen Erweiterung.
Dies wird bereits im Titel des Gesetzes aufgezeigt, der neu "Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen" lauten soll. Mit der Revision des KGSG werden ebenfalls neue Bestimmungen des internationalen Rechts in der Schweizer Gesetzgebung umgesetzt.
2004 ist mit dem Zweiten Protokoll zum Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 für die Schweiz eine neue völkerrechtliche Grundlage verbindlich geworden. Das Zweite Protokoll schafft für Kulturgüter unter der Bezeichnung "verstärkter Schutz" eine neue Kategorie sowie die Möglichkeit zur Errichtung eines Bergungsortes. Ein Bergungsort ist ein Aufbewahrungsort für bewegliche Kulturgüter, die im Besitzer- oder Eigentümerstaat akut gefährdet sind und für eine begrenzte Zeit im Ausland aufbewahrt werden sollen. Die Schweiz ist das erste Land, das ein entsprechendes Angebot schafft.
Die Stossrichtung der Totalrevision wurde in der Vernehmlassung durchweg begrüsst, auch von unserer Partei. Insbesondere die Erweiterung auf Katastrophen und Notlagen wurde vielfach als notwendig bezeichnet.
Der Bundesrat verzichtet zudem auf die Streichung der Bundesbeiträge an die Sicherstellungsdokumentation, die im Rahmen der Botschaft vom 19. Dezember 2012 zum Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 vorgesehen war und in der Vernehmlassung von sämtlichen Kantonen und mehreren Parteien kritisiert wurde. Allerdings ist in der Detailberatung noch zu klären, ob der Beitrag des Bundes, wie das im NFA vorgesehen ist, eine verpflichtende Aufgabe des Bundes sein soll, unter dem Titel "verlässlich" oder "möglich".
Es stimmt doch nicht, wie das vom vorangehenden Redner erwähnt worden ist, dass es hier um Bagatellsubventionen geht. Es geht grundsätzlich darum, ob der Bund verlässlich diese 20 Prozent bezahlt oder eben nicht, und das sind keine Bagatellangelegenheiten.
Die FDP-Liberale Fraktion wird grossmehrheitlich überall der Kommissionsmehrheit folgen.