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Schläfli Urs · Nationalrat · 2014-03-13

Schläfli Urs · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-13

Wortprotokoll

Kulturgüter sind ein wichtiger Bestandteil unseres Landes und wichtig für die Bewohner. Sie sind Ausdruck unserer Tradition, Zeugen unserer Geschichte und Teil unserer Identität. Ohne entsprechende Vorkehrungen und Schutz sind diese Objekte jedoch in Gefahr oder sogar der Zerstörung ausgesetzt, und dann sind sie für immer verloren. Dies wurde uns im Zweiten Weltkrieg deutlich vor Augen geführt und ist in Krisengebieten leider bis heute Realität.

Vor diesem Hintergrund ist das heute bestehende Gesetz entstanden. Es regelt den Kulturgüterschutz bei kriegerischen Auseinandersetzungen, jedoch wurden die Gefahren durch Katastrophen und Notlagen in Friedenszeiten nicht ins Gesetz aufgenommen. Gerade bei uns in der Schweiz ist die Wahrscheinlichkeit einer Zerstörung durch Naturkatastrophen und Notlagen aber weitaus höher einzuschätzen als jene einer Zerstörung durch kriegerische Ereignisse. Feuer-, Wasser- und andere Elementarschäden sind eine latente Gefahr für unsere Kulturgüter.

Wir unterstützen deshalb diese Gesetzesrevision, welche eben für Friedenszeiten eine Erweiterung der Schutzmassnahmen für solche Güter vorsieht. Präventive Massnahmen sind dabei ein wichtiger Bestandteil. Schutz vor Ort sowie die Möglichkeit der Verlagerung von beweglichen Gütern an einen sicheren Ort sind dabei zentral. Wir unterstützen die Absicht, dass Depotstandorte bestimmt werden sollen, an welchen bewegliche Objekte vorübergehend sicher gelagert werden können. Dies soll vom Bund, aber auch von den Kantonen entsprechend der historischen Bedeutung umgesetzt werden.

Es liegt aber auch auf der Hand, dass nicht jedes Objekt vor jedem Ereignis ausreichend geschützt und vor der Zerstörung bewahrt werden kann. Für diese Fälle sollen, wie es heute bereits vorgesehen und auch praktiziert wird, eine ausreichende Sicherstellungsdokumentation und fotografische Sicherungskopien erstellt werden. Einmal zerstörte Objekte könnten ohne solche Massnahmen nicht mehr nachgebildet werden und wären für die Nachwelt für immer verloren. An die Kosten dieser Dokumentation zu Kulturgütern von regionaler Bedeutung durch die Kantone kann der Bund zudem Beiträge von bis zu 20 Prozent sprechen. Diese Regelung ist nicht neu. Diese Bundesbeiträge kommen dann zum Tragen, wenn es sich um grössere Projekte handelt und die Kantone die finanziellen Auswirkungen nicht selber tragen können. Mit dieser Kann-Formulierung muss der Bund nicht Klein- oder Kleinstprojekte mitfinanzieren. Es findet keine Bagatellsubventionierung statt, welche administrativ aufwendig, aber wenig zielführend wäre. Die heutige [PAGE 324] Regelung hat sich bewährt und unterstreicht die Bedeutung dieser wichtigen Schutzmassnahme auch auf kantonaler Ebene.

Neu wird in diesem Gesetz die Schaffung eines Bergungsortes, eines sogenannten Safe Haven, ermöglicht. Diese vorübergehende Aufbewahrung von Kulturgütern fremder Staaten kann man natürlich kritisch hinterfragen. Man kann argumentieren, dass jedes Land für seine Objekte selber verantwortlich ist. Leider ist dies gerade bei kriegerischen Auseinandersetzungen nicht immer möglich. Hier ist internationale Hilfe nötig. Es liegt auf der Hand, dass auch hier Grenzen gesetzt werden müssen, denn auch unsere Möglichkeiten sind begrenzt. So müssen diese Kulturgüter in ihrem Land akut gefährdet sein und gleichzeitig eine hohe Bedeutung haben und zudem unter der Schirmherrschaft der Unesco stehen. Mit der Schaffung eines solchen Bergungsortes setzen wir ein positives aussenpolitisches Zeichen, das nicht zuletzt unserer humanitären Tradition entspricht.

Die CVP/EVP-Fraktion wird diese Vorlage unterstützen.