Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2014-03-13
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-13
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit der Kommission beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Sommaruga Carlo Folge zu geben.
Wenn Herr Sommaruga Ausführungen gemacht hätte, hätte er gesagt, dass er einige einfache Bestimmungen in die Strafprozessordnung einführen möchte, mit welchen die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft garantiert werden solle. Zweifel an deren Unbefangenheit bei Strafuntersuchungen gegen Personen, die selber Mitglied einer Strafverfolgungsbehörde sind, sollen damit ausgeräumt werden. Wenn also beispielsweise ein Angehöriger des Polizeikorps einer Straftat beschuldigt wird, soll diese Tat nach Meinung von Herrn Nationalrat Sommaruga nicht durch die eigene Staatsanwaltschaft, sondern zum Beispiel durch eine ausserkantonale Staatsanwaltschaft untersucht werden. Das erscheint eigentlich logisch: einerseits, um Loyalitätskonflikte zu vermeiden, andererseits, um nicht den Anschein der Bevorteilung oder der Voreingenommenheit zu erwecken, die durch die sonst tägliche Zusammenarbeit erweckt werden könnte.
Lassen Sie mich ein Beispiel geben: Es gibt zwei Bundesgerichtsentscheide für die Kantone Freiburg und Waadt bezüglich des Falles eines Autodiebes, der auf der Fahrt auf der Autobahn durch einen Polizisten erschossen wurde. Mit dem ersten Entscheid hob das Bundesgericht die Einstellungsverfügung auf und wies die Angelegenheit an den Staatsanwalt zur weiteren Instruktion zurück. Es hielt dabei fest, im Verfahren seien zahlreiche Fragen offengeblieben, es könne also nicht davon ausgegangen werden, es bestehe kein Tatverdacht. Im zweiten Bundesgerichtsentscheid zur gleichen Tat wurde festgehalten, dass aufgrund der Begründungen in seiner Einstellungsverfügung und der späteren Aussagen des Staatsanwaltes dessen Ausstand für das weitere Verfahren gerechtfertigt sei. Das Beispiel zeigt, dass die Rollen in einer Strafuntersuchung klar auseinandergehalten werden müssen. Polizei, Untersuchungsrichterinnen, Staatsanwaltschaft - sie arbeiten jeweils eng zusammen.
Es ist verständlich, dass Verfahren gegen Polizisten nicht einfach zu handhaben sind und die Gewaltenteilung wegen der Nähe durch die regelmässige Zusammenarbeit nicht ohne Weiteres funktioniert. Es scheint in Fällen der Beschuldigung von Angehörigen von Strafverfolgungsbehörden relativ häufig zur Einstellung des Verfahrens zu kommen. Es handelt sich also um ein strukturelles Problem, das mit der Nähe der Staatsanwaltschaft zu Angehörigen von Strafverfolgungsbehörden zusammenhängt. Dieses Problem soll durch eine Vorgabe auf Bundesebene gelöst werden.
Die Initiative Sommaruga Carlo ist offen formuliert. Wenn Sie Folgegeben unterstützen, kann bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative nach einer guten gesetzgeberischen Lösung gesucht werden.
Eine Minderheit der Kommission beantragt Ihnen aus diesem Grund, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.