Huber Annemarie · 2001-10-03
Huber Annemarie · Bern · 2001-10-03
Wortprotokoll
Dem Bundesrat ist es wichtig, dass die Vorprüfung ausgebaut wird, und zwar effektiv, damit das Parlament in der Gesetzgebungsarbeit entlastet wird. Ihm ist es auch wichtig, dass eine breite Abstützung in beiden Räten vorhanden ist, wenn einer Parlamentarischen Initiative Folge gegeben wurde und sie in die zweite Gesetzgebungsphase eintritt.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit einer effektiven Vorprüfung nicht nur das Parlament, sondern auch die Bundesverwaltung entlastet werden können. Er unterstützt die Minderheit II (Cina) vor allem deshalb, weil sich deren Antrag nicht nur auf die Einzelinitiativen beschränkt, sondern auch die Kommissionsinitiativen mit einbezieht. Das Vorprüfungsverfahren durch die Kommissionen beider Räte erscheint dem Bundesrat effizienter zu sein. Er hätte allerdings auch nichts dagegen, wenn sich die beiden Räte mit der Vorprüfung befassen würden. Aber insgesamt scheinen dem Bundesrat die Vorzüge der Minderheit II ausschlaggebend zu sein, um diese zu unterstützen.
Ich benutze die Gelegenheit, noch auf Artikel 112 Absatz 4 zu sprechen zu kommen. Es geht darum, wie die Stellungnahmen des Bundesrates zu den Gesetzentwürfen behandelt werden. Der Bundesrat begrüsst es, dass diese Stellungnahmen von der Kommission vorberaten werden und nicht direkt in den Rat eingegeben werden müssen. Die Diskussion der Stellungnahme des Bundesrates in der Kommission erlaubt es, noch allfällige Kompromisse zu diskutieren. Ich glaube, der vorliegende Entwurf zum Parlamentsgesetz ist ein gutes Beispiel dafür, dass eben auch noch in dieser Diskussion Kompromisse geschlossen werden können.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, seine Fassung von Artikel 112 Absatz 4 gutzuheissen.