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Eberhard Toni · Nationalrat · 2001-10-03

Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-10-03

Wortprotokoll

Bei Artikel 118 Absatz 4 geht es um die Verhaltensregeln bezüglich der verschiedenen Vorstosstypen. Die bisherige Praxis wird weitgehend beibehalten. Neu ist, dass Kommissionsvorstösse, anders als Vorstösse der Ratsmitglieder und der Fraktionen, nicht nach zwei Jahren abgeschrieben werden, wenn sie bis dahin nicht behandelt worden sind. Die CVP-Fraktion unterstützt die Minderheit I (Beck). Diese will, dass Motionen und Postulate, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesversammlung fallen, ebenfalls innert zweier Jahre behandelt werden müssen. Wird diese Frist nicht eingehalten, werden sie nicht abgeschrieben. Diese Bestimmung wertet die Motionen und Postulate auf. Sie hilft auch mit, dass die Zahl der Parlamentarischen Initiativen nicht noch weiter zunimmt. Die meisten Vorstösse werden nach ihrer Abschreibung, das wurde von Herrn Beck bereits begründet, sofort wieder eingereicht. Das bedeutet einen zusätzlichen und unnötigen Aufwand und vor allem höhere Kosten für die Verwaltung. Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass die zweijährige Frist den Druck deutlich erhöht, die Motionen und Postulate, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesversammlung fallen, in dieser Frist zu behandeln.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der CVP-Fraktion, die Minderheit I (Beck) zu unterstützen.