Lexipedia

Abate Fabio · Ständerat · 2014-03-18

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-18

Wortprotokoll

Die italienischen Steueramnestien haben die Legalisierung von in der Schweiz gehaltenen Vermögenswerten ermöglicht, wenn diese Werte einer italienischen Treuhandgesellschaft übergeben werden; man spricht von einer rechtlichen Rückführung. Das ist das einzige System, legalisierte Vermögenswerte von italienischen Kunden in den schweizerischen Banken zu lassen. Es geht um erhebliche Beträge.

Für Werte, die Treuhandgesellschaften bei einer italienischen Bank deponieren, wird keine Umsatzabgabe geschuldet. Deswegen entsteht gegenüber der italienischen Bank ein Wettbewerbsnachteil. Gemäss Artikel 19 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben entfällt die Umsatzabgabe, wenn eine der Vertragsparteien bei einem Wertpapierhandel eine ausländische Bank oder ein ausländischer Börsenagent ist. Diese Treuhandgesellschaften müssen als ausländische Börsenagenten anerkannt werden, weil sie die Voraussetzungen der Richtlinien der eidgenössischen Steuerverwaltung erfüllen: Sie werden mit eigenem Personal, eigenen Kommunikationsmitteln und anderen notwendigen Einrichtungen selbstständig und in eigener Kompetenz betrieben, und sie sind nach italienischem Recht einer Aufsichtsbehörde unterstellt. Sie handeln in gleicher Art wie die italienischen Banken. Fazit: Es gibt keinen Unterschied zwischen einer italienischen Bank und diesen Treuhandgesellschaften.

Deswegen ist das Ziel dieser Motion die Anerkennung dieser Treuhandgesellschaften als Börsenagenten, so dass für die erhebliche Tätigkeit betreffend die Werte, die in schweizerischen Banken deponiert werden, keine Umsatzabgabe geschuldet wird; ein Wettbewerbsnachteil ist somit abgeschafft.