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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-03-18

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-03-18

Wortprotokoll

Neben Herrn Ständerat Altherr bin auch ich noch eine Person, die sich für die Motion ausspricht, auch wenn nicht alle verstehen, warum das so ist, warum sich der Bundesrat dafür ausspricht. Ich möchte das noch kurz begründen.

Wir haben in unserem Bericht vom 20. September 2013 an Ihre WAK aufgezeigt, was alles ansteht, was finanzpolitisch massgeblich sein kann, was über kurz oder lang zu Mindereinnahmen führen wird und wo wir Probleme haben werden. Wir haben vor allem auf zwei Projekte hingewiesen - aber nicht nur auf diese zwei, das betont Herr Ständerat Stadler zu Recht -: Die zwei grossen Steuerprojekte sind die Unternehmenssteuerreform III und die Familienbesteuerung. Die werden nicht nur 500 Millionen Franken kosten, auch den Bund nicht nur 500 Millionen kosten, sondern die werden Milliarden von Franken kosten, und auf der anderen Seite gilt das auch für die Kantone. Wenn wir dann von 500 Millionen, einer Milliarde, zwei Milliarden Franken sprechen, dann spreche ich die Seite des Bundes an. Aber die Kantone haben das Gleiche dann auch noch zu stemmen.

Wir sind mit den Arbeiten der Unternehmenssteuerreform III sehr weit fortgeschritten. Wir haben dort gesehen, dass es zu Mindereinnahmen kommen wird, dass wir auch Kompensationszahlungen an die Kantone leisten werden, leisten wollen, um das Ganze auszugleichen. Darum haben wir jetzt auch in unserer Stellungnahme, mit unserer Zustimmung zur Motion erklärt, dass das "möglichst ohne Steuererhöhung" ein Wunschtraum bleiben wird. Das ist eine Frage der Transparenz. Wir weisen in unserem Bericht zur Unternehmenssteuerreform bereits darauf hin - und wir werden das in der Vernehmlassungsvorlage konkretisieren -, dass wir auch auf der Einnahmenseite Massnahmen vorsehen müssen, um einigermassen ein Gleichgewicht herstellen zu können; selbstverständlich auf der Ausgabenseite, aber auch auf der Einnahmenseite.

Der Bundesrat hat in seinem Bericht zum Finanzplan 2015-2017 vom 21. August 2013 angekündigt, dass wir strukturelle Überschüsse aufbauen möchten, um dann eben all diese finanziellen Lasten auffangen zu können, die uns [PAGE 261] bevorstehen. Wir haben für das Finanzplanjahr 2014/15 dann auch gesagt, wir müssten eigentlich 1,4 Milliarden Franken Überschüsse aufbauen und die dann fortschreiben können, um diese Steuerreformen auffangen zu können. Wir haben Ihnen vorgeschlagen, ein KAP umzusetzen. Wir sind immer noch der Auffassung, dass es der beste Weg wäre, ein Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungsprogramm zu machen und tatsächlich dann diese strukturellen Überschüsse aufzubauen.

Sie - bzw. Ihre Finanzkommission und auch der Nationalrat - schlagen uns nun vor, dass wir das mit diesem Planungsbeschluss machen sollen. Damit haben wir, wenn wir die Motion zur Annahme beantragen, ja noch keinen Entscheid darüber getroffen, wie wir dann die Unternehmenssteuerreform III gegenfinanzieren oder wie wir die Familien-Initiative oder eine Neuregelung der Ehepaarbesteuerung gegenfinanzieren. Wir haben noch nicht aufgezeigt, wie viel die Belastungen tatsächlich ausmachen, sondern wir sagen, wir möchten Überschüsse aufbauen.

Ich verstehe natürlich, Herr Bieri, dass Sie unsere Argumentation nicht verstehen, wenn wir sagen, wir würden die Motion zur Annahme beantragen, und sie dann - so meinen Sie - trotzdem nicht annehmen. Aber es ist das Wörtchen "möglichst", das es uns möglich macht, diese Motion zur Annahme zu beantragen, weil das "möglichst" zweimal drin ist: "möglichst ohne Sparprogramme" und "möglichst ohne Steuererhöhung". Auch "möglichst ohne Sparprogramme" wird es nicht gehen, das sage ich Ihnen. Wir werden Sparprogramme machen müssen, um so grosse finanzielle Lasten aufzufangen; also weder "möglichst ohne Sparprogramme" noch "möglichst ohne Steuererhöhung". Aber wenn man "möglichst" sagt, meint man ja nicht absolut ohne. Das ist jetzt die Auslegung des Bundesrates, und wir haben gesagt, solange die Fiskalquote in der Schweiz insgesamt nicht erhöht wird, können wir die Motion in dieser Form zur Annahme beantragen. Immerhin müssen Sie mir oder dem Bundesrat zugestehen, dass wir transparent sind, dass wir Ihnen sagen, dass wir Ihnen bereits im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III Gegenfinanzierungsmassnahmen auch auf der Einnahmenseite vorschlagen werden. Ob sie dann akzeptiert werden, darüber werden wir dann noch diskutieren.

Ich möchte Sie bitten, die Motion anzunehmen - mit dem Appenzeller Sprichwort, Herr Altherr: Sie nützt vielleicht tatsächlich nichts, aber sie schadet nicht.