Bieri Peter · Ständerat · 2014-03-18
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-18
Wortprotokoll
Ich bitte Sie ebenfalls, die Motion abzulehnen.
Ich habe in den vergangenen Jahren als Mitglied der Finanzkommission immer wieder auch den Tatbeweis erbracht, dass wir eine umsichtige Finanzpolitik betreiben. Ich habe mich auch stets dafür verwendet, dass wir zusätzliche grössere Ausgaben, so etwa im Verkehrsbereich bei Fabi, nur dann beschliessen, wenn auch deren Finanzierung sichergestellt ist. Was jedoch diese Motion fordert, ist schlicht nicht zu erfüllen. Auch der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass er diese Motion in ihrem Wortlaut so nicht erfüllen könne. Er hält in seinem letzten Satz der Stellungnahme fest, "dass die Steuerreformen aufgrund der grossen Belastungen des Bundeshaushalts nicht ohne einnahmenseitige Massnahmen realisiert werden können". Genau dies verlangt jedoch die Motion; sie verlangt, dass die anstehenden Steuerreformen ohne Steuererhöhung umgesetzt werden müssen. Hier steht die Forderung der Motion in purem Widerspruch zur Antwort des Bundesrates. Insofern begreife ich nicht, weshalb der Bundesrat diesem Begehren zustimmen will. Ich kann die Reaktion des Bundesrates höchstens insofern nachvollziehen, als ihm wahrscheinlich alles recht ist, das mithilft, die Bundesfinanzen langfristig im Lot zu halten. Dem ist auch nichts entgegenzuhalten. Die Summe der Forderungen geht aber auf diese Art nicht auf. Ich habe auch Mühe, dass diese im Nationalrat eingereichte Motion von jenen Kreisen gefordert wurde, die im vergangenen Jahr das KAP abgelehnt haben. Genau diese Kreise verlangen nun ein Sparprogramm. Die Motion verlangt ohnehin alles zusammen - kein Wachstumsverlust, keine Beeinträchtigung des Wohlstandes, kein Sparprogramm, keine Steuererhöhung -, ohne redlich eine Antwort darauf zu geben, wie das denn erreicht werden solle. Dabei ist allen klar, dass mit der Unternehmenssteuerreform III mit Steuerausfällen - gemäss Auskunft der Frau Bundesrätin in der Finanzkommission - von über einer halben Milliarde Franken zu rechnen ist.
Es kommt hinzu, dass weitere Initiativen eingereicht worden sind, welche zu spürbaren Steuermindereinnahmen führen werden. Zu nennen ist die Volksinitiative zur Familienbesteuerung, mit der die Eliminierung der Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Doppelverdienern gefordert wird. Zu verweisen ist auch auf die vor einer Woche eingereichte Milchkuh-Initiative, die dem Bund 1,5 Milliarden Franken aus der Mineralölsteuer abhandenkommen liesse.
Gegen einen Planungs- und Grundsatzbeschluss ist an sich nichts einzuwenden, nur muss man wissen, was man gemäss Artikel 28 des Parlamentsgesetzes damit eingeht. Dort ist in Absatz 2 definiert, dass Grundsatz- und Planungsbeschlüsse Vorentscheidungen sind, die festlegen, dass bestimmte Ziele anzustreben seien; es seien auch Grundsätze und Kriterien zu beachten oder Massnahmen zu planen. Jetzt müsste man uns doch sagen können, worin diese Vorentscheidungen bestehen. Wie auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt, sind diese Forderungen jedoch so nicht erfüllbar, also können unter diesen Voraussetzungen auch keine Vorentscheide gefällt werden. Das ist meine Logik in dieser Sache.
Ich bitte Sie, diese unausgereifte Motion abzulehnen. Wir haben uns in den vergangenen Jahren in der Finanzpolitik stets - und dies mit Erfolg - an die Vorgaben der Schuldenbremse gehalten. Wir haben bei neuen Ausgaben auch die Finanzierungsmöglichkeiten beachtet. Das ist so auch in Zukunft weiterhin einzuhalten. Hier aber einen unausgereiften und voreiligen Schnellschuss loszulassen ist nicht angebracht. In diesem Sinne halte ich nicht dafür, dass es, "wenn's nüüt nützt", auch nichts schadet. Ich finde, wir sollten hier bei unserer klaren Linie bleiben, die wir in den vergangenen Jahren vertreten haben.