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Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-06-04

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-06-04

Wortprotokoll

Die Grünen sind für eine soziale Familienpolitik. Das Gleiche gilt scheinbar auch für die Volksinitiative der CVP, die die Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreien will. Doch der Schein trügt: Das Begehren hält einer genaueren Prüfung nicht stand. Die Initiative stärkt nicht die Familien, sie nützt vor allem Familien mit hohen Einkommen. Das ist nicht dasselbe, und deshalb sprechen wir Grünen uns dagegen aus. Schon den Ansatz der Initiative halten wir für verkehrt. Die CVP hat zwei Volksinitiativen zum Thema eingereicht, beide betreffen das Steuerrecht. Nach Auffassung der Grünen liegen die heutigen Probleme von Familien aber nicht primär bei den Steuern - auch dann nicht, wenn Familien Einkommensprobleme haben.

Etwa die Hälfte der Familien mit Kindern zahlt gar keine Bundessteuern, und auch in den Kantonen sind viele Familien ganz oder weitgehend von Steuern entlastet. Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zeigen, [PAGE 871] dass ein Einverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern ab einem Einkommen von etwa 100 000 Franken direkte Bundessteuer zahlt, bei Zweiverdiener-Ehepaaren mit Betreuungskosten liegt der Betrag noch höher. Familien mit niedrigeren Einkommen können daher auf Stufe Bund mit einer Steuerbefreiung gemäss Initiative nicht entlastet werden. Für arme Familien, Familien mit drei und mehr Kindern sowie alleinerziehende Frauen bliebe sie wirkungslos.

Wer alle Familien mit Kindern materiell wirklich fördern will, erhöht die Kinder- und Ausbildungszulagen oder setzt bei den Krankenkassenprämien an und erlässt diese für Kinder und junge Menschen in Ausbildung. Auch eine Kombination dieser Massnahmen ist möglich. Im Weiteren bestehen Lücken bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, namentlich bei der ausserfamiliären Betreuung. Der Weg über die Steuern dagegen entlastet, wie gesagt, vor allem hohe und höchste Einkommen. Doch diese Familien haben es am wenigsten nötig. Diese Auffassung teilen mit uns Grünen auch der Bundesrat, die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren, die vorberatende Kommission und so weiter und so fort.

Ein Wort zur Steuersystematik: Die Bundesverfassung kennt den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das bedeutet: Alle müssen gemäss den ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln und gemäss ihren persönlichen Verhältnissen zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben beitragen. Der Systematik entsprechend sind seit bald zwanzig Jahren auch die AHV- und IV-Renten steuerpflichtig. Basis der Besteuerung ist das sogenannte Gesamtreineinkommen. Die Initiative will diesen Grundsatz durchbrechen. Wir Grünen befürchten, dass im Anschluss weitere Privilegien beansprucht würden. Das heutige Steuersystem würde durchlöchert. Das wollen wir nicht.

Wie dargelegt, könnten viele Familien von den verlangten Steuervergünstigungen nicht profitieren, am wenigsten jene, die es am dringendsten brauchen würden. Trotzdem hätte die Initiative massive Steuerausfälle zur Folge. Bei der direkten Bundessteuer wäre mit 200 Millionen Franken weniger Ertrag zu rechnen, bei Kantonen und Gemeinden schätzt die Finanzdirektorenkonferenz die Ausfälle auf rund 760 Millionen Franken. Insgesamt würde die Initiative rund eine Milliarde Franken an Steuererträgen kosten. Das darf und soll sich die Schweiz auf absehbare Zeit nicht leisten, nicht für eine Massnahme, die die vorgegebenen eigenen Ziele im Wesentlichen verfehlt.

Dazu kommt, dass die Initiative nicht aufzeigt, wie diese Ausfälle zu finanzieren wären. In der Kommission hat sich gezeigt, dass auch die Verwaltung nicht angeben kann, wie die Ausfälle zu kompensieren wären. Die Initiative würde daher Bund und Kantone zu unnötigen einschneidenden Massnahmen zwingen. Auch dagegen stellen wir Grünen uns.

Fazit: Die Initiative klingt sympathisch, erreicht aber ihr selbsterklärtes Ziel nicht, indem sie sich ungerecht und ohne Nutzen für viele Familien auswirkt. Zudem liegt sie finanzpolitisch und steuersystematisch falsch. Wir beantragen mit dem Bundesrat, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Das Postulat empfehlen wir zur Annahme.