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Müller Philipp · Nationalrat · 2014-06-04

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-04

Wortprotokoll

Wir haben es heute mit diversen Doppelbesteuerungsabkommen zu tun, wie wir sie ja bereits gewohnt sind. Anlass für die Revision dieser drei Doppelbesteuerungsabkommen mit Australien, China und Ungarn war die Vereinbarung des Informationsaustausches gemäss OECD-Standard, d. h. auf Anfrage. Die entsprechenden Verhandlungen wurden dazu genutzt, Verbesserungen in anderen Bereichen der Doppelbesteuerungsabkommen zu erzielen.

Im Revisionsprotokoll des Abkommens mit Australien konnten Verbesserungen bei den Quellensteuersätzen erzielt werden. Bei Dividenden konnten Ausnahmen von der generellen Regel von 15 Prozent vereinbart werden. Bei Zinsen konnten Ausnahmen von der generellen Regel von 10 Prozent aufgenommen werden. Bei den Lizenzgebühren konnte der Quellensteuersatz von 10 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden. Das Abkommen enthält zudem neu eine Schiedsklausel. Das Revisionsprotokoll konnte zudem mit weiteren Revisionspunkten verbessert werden.

Die WAK Ihres Rates hat das Revisionsprotokoll des Abkommens mit Australien mit 19 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Mit dem Änderungsprotokoll des Abkommens mit China konnten ebenfalls die Quellensteuern gesenkt werden. Bei Dividenden konnten Ausnahmen von der generellen Quellensteuer von 10 Prozent eingeführt werden. Bei Zinsen konnte neu eine Ausnahme für die Nationalbank für Zinsen festgelegt werden. Der Quellensteuersatz auf Lizenzgebühren konnte von generell 10 Prozent auf 9 Prozent gesenkt werden. Zudem enthält das Revisionsprotokoll weitere Verbesserungen.

Die WAK-NR hat das Revisionsprotokoll des Abkommens mit China mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Das Änderungsprotokoll des Abkommens mit Ungarn enthält ebenfalls Änderungen in Bezug auf die Quellensteuersätze, auf Dividenden und Zinsen. Bei Dividenden ist die generelle Regelung von 10 auf 15 Prozent angehoben worden. Andererseits konnten wichtige Ausnahmen vorgesehen werden. Der Quellensteuersatz auf Zinsen konnte von aktuell 10 Prozent auf 0 Prozent, also null, gekürzt werden. Das Änderungsprotokoll enthält zudem eine Verpflichtung Ungarns zur Aufnahme von Verhandlungen über die Vereinbarung einer Schiedsklausel, sollte es eine entsprechende Bestimmung in einem Doppelbesteuerungsabkommen mit einem Drittstaat vereinbaren.

Die WAK Ihres Rates hat das Revisionsprotokoll des Abkommens mit Ungarn mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Nun zu den Informationsaustauschabkommen mit Jersey, Guernsey und der Isle of Man oder der Insel Man, wie immer [PAGE 862] Sie wollen: Das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke hat der Schweiz im Juni 2011 empfohlen, mit interessierten Staaten und Jurisdiktionen standardkonforme Abkommen abzuschliessen. Im April 2012 hat der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der Vollzug von Informationsaustauschabkommen wird mit dem Steueramtshilfegesetz vom 28. September 2012 geregelt, das am 1. Februar 2013 in Kraft getreten ist. Ein Doppelbesteuerungsabkommen und ein Informationsaustauschabkommen sind gleichwertige Instrumente für den Abschluss einer standardkonformen Amtshilfebestimmung. Im Vergleich zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens regelt ein Informationsaustauschabkommen die Modalitäten der Amtshilfe detaillierter und beschränkt sich ausdrücklich auf die Amtshilfe auf Ersuchen.

Die vorliegenden Abkommen folgen sowohl formell als auch materiell weitgehend dem OECD-Musterabkommen von 2002 über den Informationsaustausch in Steuerbelangen. Ausgetauscht werden also Informationen, die für die Anwendung und Durchsetzung des internen Rechts betreffend die unter das Abkommen fallenden Steuern voraussichtlich erheblich sind. Sogenannte Fischzüge oder Neudeutsch "fishing expeditions", also Gesuche ohne konkrete Anhaltspunkte oder um Informationen zu ersuchen, deren Erheblichkeit hinsichtlich der Steuerbelange einer bestimmten steuerpflichtigen Person wahrscheinlich nicht gegeben ist, sind untersagt.

Für die Schweiz fallen die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern der Kantone und Gemeinden in den Geltungsbereich der Informationsaustauschabkommen. Für Jersey, Guernsey und die Isle of Man fallen die Einkommenssteuern in den Geltungsbereich der Abkommen. Für Guernsey kommen die Steuern auf Gewinnen aus der Veräusserung von Wohneigentum hinzu.

Die Abkommen mit Jersey, Guernsey und der Isle of Man wurden von der Kommission mit 18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Ich bitte Sie, der WAK Ihres Rates in allen Punkten zu folgen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit bei dieser "spannenden" Materie.