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Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-06-04

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-06-04

Wortprotokoll

Das Erbschaftssteuerabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich steht unter keinem guten Stern. Der Nationalrat ist in erster Lesung nicht darauf eingetreten, der Ständerat hat Rückweisung beschlossen. Nach Recht und Praxis nimmt der Nationalrat in der zweiten Runde nun Stellung zur Frage, ob er das Geschäft ebenfalls an den Bundesrat zurückweisen will.

Der Beschluss des Ständerates lautet: "Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das Abkommen im Rahmen des 'dialogue structuré' mit Frankreich neu auszuhandeln." Die Mehrheit unserer vorberatenden Kommission hat das abgelehnt und keinen Rückweisungsbeschluss gefasst. Doch in der jetzigen Situation hat das Abkommen nur noch mit einer Rückweisung eine Chance. Andernfalls ist es gescheitert. Wir Grünen halten dafür, dem Ständerat zu folgen und den Bundesrat mit einer Neuverhandlung zu beauftragen, auch wenn diese Aufgabe für ihn schwierig zu lösen wäre.

Für diese Haltung der Grünen sind inhaltliche Gründe massgebend. Zwar sind auch wir der Überzeugung, das ausgehandelte Abkommen sei für Erben weniger vorteilhaft als das geltende. Es gilt dabei aber zu berücksichtigen, dass mit dem geltenden Abkommen Steuerumgehungen möglich sind, die Frankreich nicht länger toleriert. Änderungen sind daher nicht zu vermeiden. Wir teilen die Auffassung des Bundesrates, dass es nur dieses neuausgehandelte Abkommen geben kann - oder keines.

Unterstützt wird das Abkommen auch von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, wenn auch nicht einstimmig. Immerhin zählen aber zum Beispiel die Grenzkantone Basel-Stadt und Baselland zu den Befürwortern. Regional betrachtet ist der Widerstand in der Westschweiz am ausgeprägtesten, weil als Folge des Abkommens Abwanderungen befürchtet werden. Das lässt sich grundsätzlich nicht bestreiten. Doch ohne ein Abkommen ändert sich am französischen Steuerrecht auch nichts, die Abwanderungen drohen so oder so. Erben können der Erbschaftsbesteuerung in Frankreich nicht entrinnen, weil die Schweiz Erbschaften nicht besteuert. Es fliesst in diesem Fall der gesamte Steuerertrag nach Frankreich. Wollen wir das? Hingegen enthält ein vertragsloser Zustand das Risiko von Doppelbesteuerungen, und das wollen wir Grünen auf jeden Fall vermeiden.

Die Schweiz kann Frankreich nicht vorschreiben, wie es sein Steuerrecht ausgestaltet und ob es Erbschaften besteuern will. Das Gleiche gilt auch umgekehrt; jedes Land kann nach seinem Steuerrecht verfahren. Mit oder ohne Abkommen verbessert sich aber die Ausgangslage für die Volksinitiative "Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV", so sie denn überhaupt zur Abstimmung kommt, was unsere Partei sehr hofft.

Der Beschluss des Ständerates spricht von einem "strukturierten Dialog", was eine Erweiterung der Themen beinhaltet, die zu verhandeln wären. Mit Frankreich sind diverse Dossiers offen, der Dialog muss so oder so weitergeführt werden. Zu denken ist zum Beispiel an die Grenzgängerbesteuerung. Diskussionen gibt es auch im Bereich der Pauschalbesteuerungen, aber auch zur Frage von Konten mit unversteuerten Geldern von französischen Staatsbürgern bei Schweizer Banken. Ein striktes Nein zum Erbschaftssteuerabkommen verbessert die Ausgangslage in den anderen Dossiers sicher nicht.

In diesem Sinn beantragt die Fraktion der Grünen, dem Antrag der Minderheit Maire Jacques-André zuzustimmen und dem Ständerat zu folgen. Eine Rückweisung beinhaltet eine zweite Chance - packen wir sie.