Bischof Pirmin · Ständerat · 2012-12-04
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-04
Wortprotokoll
Ich schliesse mich dem Vorvotanten und der Vorvotantin an. Ich bin der Kommission und dem Bundesrat dankbar, dass sie den Handlungsbedarf erkannt haben und dass hier Massnahmen ergriffen werden. Ich werde auch, wie Kollegin Fetz, meine Motion zugunsten der Kommissionsmotion zurückziehen, sofern diese angenommen wird.
Worum geht es? Die Bundespräsidentin hat in der Sommersession 2012 ausgeführt, dass wir für das Jahr 2011 von einmaligen Steuerausfällen von 1,2 Milliarden Franken sprechen - 1,2 Milliarden, die nicht prognostiziert waren - und dass zusätzlich für die Zukunft mit Ausfällen für den Bund und die Kantone von nochmals je 300 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen ist. Diese Steuerausfälle bleiben auch bestehen, wenn durch andere wirtschaftliche Umstände in der gleichen Zeit die Steuereinnahmen im Bereich dieser Steuern zugenommen haben. Die Ausfälle haben sich genau so realisiert, wie dies die Bundespräsidentin bereits früher im Nationalrat gesagt hatte.
Das Ganze basiert auf einer bundesrätlichen Abstimmungsvorlage, die nun einmal, vorsichtig gesagt, grob fehlerhaft war. Dem Volk wurde etwas vorgegaukelt, was nachweislich nicht stimmte. Das sage nicht nur ich, das sagt das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 20. Dezember 2011 in einer Deutlichkeit, wie ich sie noch nie in einem Bundesgerichtsentscheid über unsere oberste Exekutive erlebt habe: "Die bundesrätlichen Abstimmungserläuterungen vermittelten ihnen" - den Stimmberechtigten - die unerlässliche Transparenz nicht. Diese waren nicht bloss unvollständig, sondern erwiesen sich wegen Unterdrückung wichtiger Elemente und bedeutender Gegebenheiten als unsachlich im Sinne der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung. Die umfassende Betrachtung des Vorfeldes der Abstimmung führt somit zum Schluss, dass die Abstimmungsfreiheit im Sinne von Artikel 34 Absatz 2 BV anlässlich der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 verletzt worden ist. Dieser Verletzung kommt umso grösseres Gewicht zu, als die Möglichkeit nicht auszuschliessen ist, dass sie sich wegen ihrer Schwere und in Anbetracht des knappen Resultats auf den Ausgang tatsächlich ausgewirkt hat." (BGE 138 I 61)
Wir sprechen also von einem staatsrechtlich und finanziell erheblichen Tatbestand. In dieser Situation können wir erst dann wieder mit einer Unternehmenssteuerreform vor das Volk treten, wenn wir diese Altlast bereinigt haben, sonst verlieren wir jegliche Glaubwürdigkeit für Steuerreformen.
Die Kommissionsmotion lässt verschiedene Lösungen offen. Möglich sind steuer- und aktienrechtliche Lösungen - im Verlaufe der Kommissionsberatungen sind da noch Differenzierungen dazugekommen -, möglich ist auch die sogenannte Proportionalitätsregel, die ich hier jetzt nicht ausführen will. Es sind also verschiedene Lösungen denkbar, zumal unsere Nachbarstaaten Deutschland, Frankreich und Italien, aber auch die Niederlande durchaus andere Regelungen kennen. Zu berücksichtigen ist auch noch, dass Länder, die eine entsprechende Regelung nicht kennen, dafür dann private Kapitalgewinne besteuern. Das heisst, wir haben heute unter dem Strich mit der Regelung, wie wir sie jetzt haben, schon eine steuer- und aktienrechtlich gesehen europaweit exotische Regelung. Ich bin aber durchaus dafür, wie auch in der Kommissionsmotion und in meiner ursprünglichen Motion bereits ausgeführt, dass wir am Kapitaleinlageprinzip festhalten und dass auch keine Rückwirkung eingeführt wird. Das wäre dann wirklich eine Verletzung von Treu und Glauben den betroffenen Unternehmungen gegenüber, die ja nichts dafür können, dass der Bundesrat eine grobfehlerhafte Abstimmungsvorlage ausgearbeitet hat. Wir müssen also eine glaubwürdige, aber schnittige Lösung [PAGE 1040] finden, die Treu und Glauben und die Glaubwürdigkeit gegenüber der Bevölkerung aufrechterhält.
Ich bitte Sie, die Kommissionsmotion anzunehmen.