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Germann Hannes · Ständerat · 2012-12-04

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-04

Wortprotokoll

Die beiden Motionen Bischof und Fetz müsste ich Ihnen zur Ablehnung empfehlen, aber es wird ja jetzt in Aussicht gestellt, dass sie zurückgezogen werden, wenn die Motion der WAK des Ständerates angenommen wird. Ein anderer Antrag wurde nicht gestellt, also gehe ich davon aus, dass der Bundesrat nachher handeln und die Situation überprüfen kann. Das sind wir dem Schweizervolk schuldig, und damit stellen wir auch nicht grundsätzlich das Kapitaleinlageprinzip infrage. Aber so, wie es ursprünglich bei der Motion Bischof und vor allem bei der Motion Fetz vorgesehen war, könnten Kapitaleinlagen erst dann steuerfrei zurückbezahlt werden, wenn zuvor alle Gewinne und Reserven ausgeschüttet wurden, das heisst also, wenn das Unternehmen praktisch liquidationsreif wäre. Mit dieser Einschränkung würde das Kapitaleinlageprinzip [PAGE 1041] faktisch bereits wieder abgeschafft, und damit würden auch einfache und günstige Sanierungen mit einem steuerlichen Nachteil behaftet. Solche Kapriolen sollten wir in unserer Gesetzgebung wirklich nicht schlagen.

Das Kapitaleinlageprinzip hat Auswirkungen; sie sind grösser, als man das bei Verabschiedung der Vorlage angenommen hat. Ein Blick in den Voranschlag 2013 zeigt, dass die geschätzten Steuerausfälle von insgesamt 400 bis 600 Millionen Franken pro Jahr auf den drei Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden bestätigt werden. In den Ausführungen zum Voranschlag ist nun aber auch die Rede von dauerhaften Mindereinnahmen. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Publikumsgesellschaften in der Dividendenpolitik generell zyklisch verhalten, sodass sie bei schlechter Konjunkturlage, wie das in den Jahren 2007 bis 2010 der Fall war, Kapitalerhöhungen durchführen und schliesslich, wenn Gewinne erwirtschaftet werden, die steuerfreien Kapitaleinlagereserven wieder ausschütten - dies eben anstelle der steuerbaren Dividenden. In der Praxis finden sich freilich auch verschiedene Beispiele von börsenkotierten Unternehmen mit Mischmodellen, das heisst Unternehmen mit Kapitaleinlagereserven, deren Ausschüttungen schon heute nur teilweise aus diesen Kapitaleinlagereserven, im Übrigen aber aus steuerbaren Gewinndividenden bestehen. Es gibt auch solche, die voraussichtlich bereits 2013 keine Kapitaleinlagereserven mehr ausschütten werden.

Was ich auf jeden Fall verhindern möchte, ist, dass dieses Kapitaleinlageprinzip stillschweigend wieder kassiert wird oder dass auch nur schon der Anschein davon erweckt wird, denn dies würde bei den Investoren Unsicherheit auslösen. Die Tradition steuerfreier Dividenden gibt es übrigens in der Schweiz seit 1992; seit 2011 ist es auch erlaubt, Dividenden aus zusätzlich zum Stammkapital einbezahltem Kapital auszuschütten, also aus dem sogenannten Agio. Das war durchaus gewollt.

Mit der Motion der WAK halten wir am Prinzip fest, und das ist ausdrücklich erwähnt. Darum finde ich auch, dass der Bundesrat hier die Anwendung dieses Prinzips noch einmal überprüfen soll. Es muss eine Lösung geben, die letztlich auch für den Fiskus stimmt und mit der die Vorlage von damals nicht ad absurdum geführt wird. Ich schliesse aber nicht aus, dass sich die Situation bereits wieder anders präsentiert, wenn der Bundesrat mit seiner Vorlage dann an uns, also an die eidgenössischen Räte, gelangt.

In diesem Sinne und mit diesen Vorbehalten kann ich mich mit der Motion einverstanden erklären.