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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2012-12-04

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-04

Wortprotokoll

Ich möchte nach dieser Diskussion doch auch noch drei kurze Bemerkungen machen:

1. Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass wir nach dem Entscheid des Bundesgerichtes zu dieser Abstimmungsvorlage in der Geschichte der Abstimmungsvorlagen beispiellose Vorgänge zu registrieren haben. Das Bundesgericht war immer zurückhaltend, wenn es um die Beurteilung von politischen Entscheiden ging. Die Abstimmungsfreiheit ist gravierend verletzt worden, deshalb braucht es eine Korrektur. Das Bundesgericht ist davor zurückgeschreckt. Man hätte eigentlich die Konsequenz erwarten müssen, erwarten dürfen, dass die Abstimmung aufgehoben wird. Das Bundesgericht hat es nicht getan, und zwar mit Blick darauf, dass aufgrund der neuen Rechtslage bereits Dispositionen getroffen worden sind. Aber letztlich kann das so nicht stehenbleiben.

Ich meine, deshalb muss einfach unterstrichen werden - das ist das Positive an dieser Motion, die ja sonst inhaltlich zurückhaltend bleibt -, dass der Handlungsbedarf anerkannt ist. Weil die Kommissionsmotion nicht bekämpft ist, bleibt als das Wesentliche, dass anerkannt ist, dass Handlungsbedarf besteht. Wenn die Motion angenommen wird, hat der Bundesrat den Ball bei sich. Ich meine, dass deshalb zügig gehandelt werden muss.

2. Es ist noch nicht thematisiert worden, ausser im Votum von Kollege Schmid, dass es nicht nur bei den Steuern, sondern auch bei der AHV ein gravierenderes Problem gibt, das angegangen werden muss. Das ist nicht nur der Standpunkt von uns, das wird auch in bürgerlichen Reihen anerkannt. Das Problem ist nicht auf das Kapitaleinlageprinzip zurückzuführen, wie Herr Schmid richtig ausgeführt hat, sondern auf die Problematik der Dividendenbesteuerung: Die Verschiebung von Löhnen zu Dividenden lässt die AHV leer ausgehen. Das hat eine Dimension, die erheblich ist: 300 bis 400 Millionen Franken sind offenbar bestätigt. Hier muss eine Lösung gefunden werden, und es gäbe verschiedene Möglichkeiten. Jedenfalls meine ich: Wenn der Bundesrat an die Umsetzung der Motion geht, muss auch diese Problematik angegangen werden. Die SGK unseres Rates hat das Thema zumindest kurz angeschaut. Aber das ist klar, es sollte auch in diesem Zusammenhang näher geprüft werden. Die AHV kann sich Ausfälle in diesen Dimensionen, bedingt durch diese Änderung, nicht leisten.

3. Der Ausblick ist gemacht worden. Die Unternehmenssteuerreform III ist eine der Varianten, die in der Motion für die Umsetzung genannt werden. Dazu muss ich einfach sagen: Hier steht der Bundesrat vor grösseren Aufgaben, eine mögliche Vorlage zu justieren. Es gibt hier Träume und Vorstellungen von verschiedenen Finanzdirektoren - nehmen wir nur den des westlichsten der Kantone. Es kann nicht sein, dass Unternehmen am Schluss fast keine Steuern mehr bezahlen. Die Unternehmensbesteuerung ist ein elementarer Bestandteil eines Steuersystems; es trägt den Aspekten der Steuergerechtigkeit Rechnung. Juristische Personen haben Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten gehört auch die Bezahlung von Steuern. Ich möchte hier einfach auf die jüngsten Abstimmungsvorlagen in Kantonen wie Zürich oder Basel-Stadt hinweisen, die ja von den Regierungen bzw. den Parlamenten gekommen sind. Obwohl es Regierungs- bzw. Parlamentsvorlagen waren, sind sie vom Volk verworfen worden, weil sie Steuersenkungen für Unternehmen vorsahen. Hier muss das Gleichgewicht gewahrt bleiben. [PAGE 1043]

Die Unternehmensbesteuerung wird auch in Zukunft ihren Stellenwert haben, denn nicht alles kann auf die natürlichen Personen abgewälzt werden. Es gibt deshalb hier doch eine anspruchsvolle Aufgabe zu bewältigen. Zunächst ist die Korrektur der untragbaren Folgen der Unternehmenssteuerreform II vorzunehmen; sie ist als Voraussetzung für eine weitere Reform zu sehen. Aber dann gilt es auch bei der Bewältigung der Probleme, die sich namentlich im Verhältnis zur EU ergeben, Augenmass zu bewahren.