Walker Felix · Nationalrat · 2001-10-03
Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-10-03
Wortprotokoll
Die neue Bundesverfassung hat der Bundesversammlung eine ganze Reihe von Mitwirkungsrechten zugeordnet, beispielsweise in der Frage der Aussenpolitik, aber auch bei wichtigen Planungsfragen, etwa bei der Legislaturplanung, beim Legislaturfinanzplan und beim eigentlichen rollenden Finanzplan, von dem wir jetzt sprechen.
Sie wissen, dass der Bundesversammlung die Oberaufsicht obliegt, insbesondere aber auch die Budgethoheit, und das trifft in hohem Masse für den Finanzplan zu. Auch bisher hat der Bundesrat mit Verweis auf das Finanzhaushaltgesetz beantragt, dass die Bundesversammlung von einem Finanzplan lediglich Kenntnis nehmen soll. Das widerspricht dem Inhalt der Bundesverfassung, nämlich dem dort verankerten aktiven Mitwirkungsrecht. Einfluss soll das Parlament nehmen und nicht nur Kenntnis. Ob wir zustimmend oder ablehnend Kenntnis davon nehmen, an der rechtlichen Wirkungslosigkeit ändert sich nichts.
Warum ist der Finanzplan für das Parlament so wichtig? Jeder, der bereits in einem Budgetprozess dabei war, auch in der Finanzkommission, wird bestätigen können, dass wir diesbezüglich relativ ohnmächtig sind. Wenn Bundesrat und Verwaltung diesen Finanzplan bzw. das Budget einmal zurecht gelegt haben, ist es sehr schwierig, daran namhafte Korrekturen vorzunehmen. Auf der anderen Seite haben wir ein Finanzleitbild, das zwar die Zielrichtung angibt, dem aber die Verbindlichkeit abgeht. Der Finanzplan wäre also genau ein solches wirksames Steuerungsinstrument für die mittelfristige Finanzplanung.
Wo soll man das regeln? Der Bundesrat beantragt Ihnen, dass man das im Finanzhaushaltgesetz regelt, und kommt uns jetzt auch ein Stück weit entgegen, indem er nun auch auf den einfachen Bundesbeschluss kommt. So weit, so gut. Aber wenn ich dort lese "Gegenstand des Bundesbeschlusses ist die Grobgliederung der Ausgaben nach Aufgabengebieten", dann muss ich sagen, dass wir für einen "Kontenplan" nicht zu haben sind. Den soll machen, wer will. Wenn die Finanzkommissionen und das Parlament Einfluss nehmen sollen, dann müssen sie inhaltlich, dann müssen sie materiell Einfluss nehmen können.
Nachdem die Frage, wo es geregelt werden soll, nicht geklärt ist, beantrage ich Ihnen - das ist auch eine Frage der Rechtssystematik -, dass wir der Kommission zustimmen. Man kann sich nämlich zu Recht fragen, ob das im Finanzhaushaltgesetz geregelt werden soll, in einem Gesetz, das die Beamten handhaben, oder eben im Parlamentsgesetz, wo die Milizparlamentarier darauf angewiesen sind, dass es für das Milizsystem benutzerfreundlich ist.
Ich empfehle Ihnen also, der Kommission zuzustimmen.