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Graber Konrad · Ständerat · 2012-12-04

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-04

Wortprotokoll

Ich äussere mich nur noch ganz kurz. In der Kommission ging es wirklich um das Thema Rechtssicherheit. Wir sind bei der Frage des Kapitaleinlageprinzips nicht unter politischem Druck; deshalb hat die Kommission an diesem Prinzip als einem wesentlichen Standortfaktor festhalten wollen, auch nach Anhörung der Experten und vor allem auch der Kantone, die keine Alternative aufzeigen konnten.

Mit Blick auf die Ausfälle, die hier diskutiert werden, wirft man jetzt dem Bundesrat vor, in der Botschaft nicht mit offenen Karten gespielt zu haben. Aber das Parlament - sowohl die beiden Kommissionen wie auch die beiden Räte - hat dies in der breiten Debatte über die Unternehmenssteuerreform II nicht thematisiert. Ich fühle mich da in der Mitverantwortung; deshalb unterstütze ich die Kommissionsmotion.

Herr Freitag hat angesprochen, dass wir, was die Einnahmen bei den juristischen Personen angeht, keine Entwicklung haben. Man kann feststellen, dass es von den Ausfällen her nicht anders zu erwarten war. Sie haben es selber angesprochen: Die natürlichen Personen sind letztlich diejenigen, die weniger Einnahmen generieren. Also müsste man es, wenn man es überhaupt irgendwo feststellt, bei den natürlichen Personen feststellen. Wenn der Finanzplan dort weiterhin ein Wachstum zeigt, bedeutet das wahrscheinlich einfach, dass das Wachstum ohne Kapitaleinlageprinzip entsprechend höher wäre.

Ich bin der Meinung - wir haben das Thema ja aufgenommen -, dass es um Schätzungen geht, wenn wir von Mehreinnahmen sprechen. Auch die Aussagen zu den Ausfällen beruhen auf Schätzungen. Der Bundesrat ist eingeladen, eine plausible Schätzung vorzunehmen. Wir haben auch schon in anderen Bereichen, beispielsweise bei der Pauschalbesteuerung, mit Szenarien gearbeitet und dann gesagt, dass der Ertrag zwischen diesem und jenem Betrag liegen müsse.

Zu den Modellen, die in der Kommission besprochen wurden: Wir haben, das trifft zu, beispielsweise kurz über das Prioritätenmodell gesprochen, aber wir haben uns bewusst nicht für ein Kommissionsmodell entschieden. Es wurde auch noch einmal das Thema Teilliquidation aufgenommen. Mit Blick auf Teilliquidation und Transponierung hat der Bundesrat ja auch lange nach einer Lösung gesucht. Man hat dann nach längerer Zeit ein Modell gefunden, analog zu Artikel 20 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer - da geht es um einen ähnlichen Sachverhalt -, wo heute steht: "Die Rückzahlung von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen, die von den Inhabern der Beteiligungsrechte nach dem 31. Dezember 1996 geleistet worden sind, wird gleich behandelt wie die Rückzahlung von Grund- oder Stammkapital." Wenn die Bedingung die wäre, dass Einlagen mindestens fünf Jahre vor der Rückzahlung geleistet worden sind, bestünde eine gewisse Verbindlichkeit, dass solche Kapitaleinlagereserven über eine gewisse Zeit erwirtschaftet wurden. Lägen keine ausschüttbaren übrigen Reserven vor, so gälte die Mindestdauer von fünf Jahren nicht; das ist ein Lösungsansatz, der auch aufgenommen wird. Aber es gibt verschiedene Lösungen.

Die Kommission hat vor allem das Thema der Ausfälle angesprochen; auch im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform III war uns das wichtig. Wenn man jetzt davon ausgehen würde, dass eine kommende Unternehmenssteuerreform, beispielsweise die dritte, Ausfälle von einer Milliarde Franken bringen würde, dann wäre die Kommission der Auffassung, dass halt diese Ausfälle - je nach Ergebnis der erwähnten Schätzung - nur beispielsweise 800 oder 700 Millionen betragen dürften. Hier möchte man also eine Kompensation. Das ist dann vielleicht eine gute Alternative, statt mit einem komplizierten Modell nach einer Lösung suchen zu müssen.

Es ist unwidersprochen, dass wir hier dem Bundesrat keine leichte Aufgabe geben. Aber dafür haben wir ja auch einen kompetenten Bundesrat gewählt.