Vollmer Peter · Nationalrat · 2001-10-03
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-10-03
Wortprotokoll
Es sind jetzt zwei Dinge zu entscheiden: das eine ist die Platzierung dieser Regelung entweder im Parlamentsgesetz oder im Finanzhaushaltgesetz, und das andere ist dann noch die materielle Ausgestaltung.
Ich kann mich in den Überlegungen und Schlussfolgerungen dem Votum von Herrn Walker Felix anschliessen. Er hat hier [PAGE 1367] sehr gut dargestellt und meines Erachtens indirekt auch klar begründet, weshalb diese Bestimmung ins Parlamentsgesetz gehört. Wir vergessen ja oft, dass eigentlich das Budgetrecht und damit auch das Recht zur Finanzplanung und Legislaturfinanzplanung das ursprünglichste und urtümlichste Instrument des Parlamentes überhaupt ist. So haben sich Parlamente ursprünglich gebildet, indem sie nämlich über die Kasse verfügt und damit auch die politische Steuerung vorgenommen haben. Es ist deshalb eigentlich auch nahe liegend, dass wir die Fragen des Finanzplanes und des Legislaturfinanzplanes im Parlamentsgesetz behandeln; das gehört nicht ins FHG. Schon nur aus diesen grundsätzlich-systematischen Überlegungen möchte ich Sie bitten, dem Antrag des Bundesrates nicht zuzustimmen.
Wir haben jetzt auch gehört, dass uns der Bundesrat nachträglich, sozusagen als Einzelantrag, eine neue Fassung von Artikel 23 Absätze 3 und 4 FHG unterbreitet, mit einer Lösung, die uns etwas entgegenkommt. Auch mit einem einfachen Bundesbeschluss sollen wir hier verbindlichen Einfluss nehmen können. Er reduziert aber den Inhalt dieses Bundesbeschlusses auf die Grobzahlen, und ich meine, dass es nicht angebracht wäre, dass wir uns ausgerechnet in diesem zentralen Kernstück der Mitwirkung des Parlamentes auf eine recht unbestimmte Ebene begeben. Dies meines Erachtens umso weniger, als der Antrag des Bundesrates in der Kommission nicht behandelt werden konnte; in der Kommission hat der Bundesrat bisher nur die Haltung vertreten, die Bestimmung gehöre ins FHG. Er hat dann wahrscheinlich gedacht, es werde dann dort irgendwie geregelt. Man hätte eigentlich daraus schliessen können, der Bundesrat werde die bisher im Entwurf zum Parlamentsgesetz enthaltenen Bestimmungen eins zu eins ins FHG transferieren; nicht einmal das will er jetzt tun.
Ich empfehle deshalb dem Rat, der Kommission zu folgen und dem Transfer ins FHG nicht zuzustimmen. Sollten Sie dennoch zustimmen, beantrage ich subsidiär, nicht auf eine jetzt abweichende Regelung einzutreten, wie sie uns der Bundesrat quasi in der Form eines Einzelantrages unterbreitet. Halten wir fest am Beschluss der Kommission. Es ist eine Angelegenheit, die wir mit dieser expliziten Vorgabe der Mitwirkung des Parlamentes sowohl im Finanzplan als auch im Legislaturfinanzplan festgelegt haben.