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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2012-12-04

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-04

Wortprotokoll

Trotz dieser mündlich sehr sanften Begründung der Motion beantrage ich Ihnen, die Motion abzulehnen. Es geht um weit mehr als nur um eine harmlose, kleine Änderung; es geht im Effekt um wesentlich mehr. Ich bitte Sie deshalb, die Argumente doch anzuschauen - obwohl die Reihen hier im Saal sehr stark gelichtet sind.

Die Frage der Sonntags- und der Nachtarbeit ist im Arbeitsgesetz geregelt. Bei der Sonntagsarbeit ist es grundsätzlich so, dass die Sonntagsruhe im Vordergrund steht. Die Leute haben ein Anrecht auf einen arbeitsfreien Sonntag. Es gibt aber eine ganze Reihe von Ausnahmen, wo Sonntagsarbeit nötig ist. Es sind jedoch restriktiv zu interpretierende Ausnahmen; es sind sehr viele, aber sie sind im Gesetz extra geregelt. Das Arbeitsgesetz regelt den Anspruch auf Sonntagsruhe der Menschen und ihrer Familien als Grundsatz. Der Sonntagsruhe-Artikel ist einer der wichtigsten Artikel des Arbeitsgesetzes überhaupt.

Die Bestimmung, um die es hier jetzt geht, regelt die Frage der Sonntagsarbeit in den Fremdenverkehrsgebieten mit einer Ausnahme. Die Begründung für diese Bestimmung ist klar orientiert; es geht um Betriebe, "die der Befriedigung spezifischer Bedürfnisse der Touristen dienen". Als Fremdenverkehrsgebiete wurden immer Ortschaften verstanden, in denen das Hotelgewerbe einen wesentlichen Teil der Existenzgrundlage der Bevölkerung bildet und in denen der Fremdenverkehr einen typischen Saisoncharakter aufweist - so ist es in allen Kommentaren nachzulesen, so war es auch in der seinerzeitigen bundesrätlichen Botschaft nachzulesen. Diese beiden Elemente waren massgebend für die Ausnahmebestimmung für den Fremdenverkehr.

Wenn Sie den Motionstext von Herrn Abate genauer lesen, sehen Sie, was er will: Er will diese Grundsätze aushöhlen und verändern, indem er namentlich dem Shopping, dem Einkaufserlebnis, eine grosse Bedeutung für den Fremdenverkehr, für den Tourismus in der Schweiz zuweisen will. Wenn man die Begründung liest, dann kann man die Motion nicht anders interpretieren, als dass das Shopping-Erlebnis am Schluss eine Begründung dafür ist, dass unter dem Titel "Fremdenverkehr" Ausnahmen gewährt werden können oder sollen.

Worauf läuft das hinaus? Es sollen also nicht mehr nur die klassischen, schönen Tourismusorte in der Schweiz, vom Engadin bis zum Wallis, von dieser Ausnahme profitieren können, sondern auch die Orte, in denen Shopping-Center als Erlebnis-Center existieren, stehen sie nun in Chiasso oder sonst wo. Oder man kann auch sagen - nichts gegen Spreitenbach, das Limmattal hat sicher seinen Charme, auch das Glatttal und Schwamendingen haben ihren Charme -: Was stören schon Autobahnen, Fluglärm und Eisenbahnlinien, wenn am Schluss, wie Herr Abate das will, das Shopping-Erlebnis zählt? Für die Bündner ist es klar. Graubünden ist ein sehr schöner Kanton. Tourismus ist hier die primäre Erwerbsquelle. Aber Landquart? Es sind die Verkehrslage dort und das Outlet-Center, es gibt dort halt Autobahn und Eisenbahn, aber sicher ist diese Bestimmung mit dem Fremdenverkehr, wie sie gemeint war und wie sie zu interpretieren ist, nicht darauf zugeschnitten.

In diesem Sinne muss man inhaltlich feststellen: Was Herr Abate mit der Öffnung Richtung Shopping, Richtung Shopping-Center will, ist das Gegenteil von dem, was mit dieser Bestimmung gemeint war. Das ist die materielle Seite der ganzen Sache, also eine Ausdehnung, eine Generalisierung von Sonntagsarbeit, entgegen der Intention des Arbeitsgesetzes.

Neben dieser materiellen Dimension spricht aber, meine ich, vor allem das formelle Argument gegen die Motion Abate, und ich meine, dass hier vor allem der Ständerat sensibel sein sollte. Herr Abate will ja nicht eine Änderung des Gesetzes, sondern strebt eine Änderung der Verordnung an. Nun muss man einfach sagen, und das ist eine elementare Feststellung: Wenn einem eine Gesetzesbestimmung nicht passt, wenn sie zu eng ist; wenn diese Tourismusbestimmung zu eng ist, wenn sie in Richtung Shopping geändert werden soll, dann muss man halt eine solche Bestimmung auf Gesetzesstufe ändern, genauso, wie das in einem sehr viel weniger dramatischen Fall, wo es um sehr viel weniger ging, durch den Gesetzgeber mit den Sonntagsverkäufen, mit der Sonntagsarbeit in Bahnhöfen geschehen ist. Dort hat man für den Fall der Bahnhöfe in Artikel 27 des Arbeitsgesetzes eine neue Norm geschaffen. Man hat das Gesetz geändert, es kam zur Volksabstimmung, und die Bestimmung ist in der Volksabstimmung knapp angenommen worden. Ich meine einfach: So, wie es Herr Abate will, geht es nicht, dass nämlich diese Bestimmung nur in der Verordnung geändert wird. Das Problem ist, dass so der Gesetzgeber und durch die Verhinderung des Referendums auch das Volk "ausgehebelt" würden.

Es ist ein Motiv dahinter erkennbar, die Medien haben es auch thematisiert: Die Abstimmungsresultate der letzten Zeit zur Öffnung bezüglich der Sonntagsarbeit waren in den Kantonen negativ. Das Volk, quer durch die Kantone hindurch, hat gesagt: "Wir wollen grundsätzlich am Sonntagsarbeitsverbot festhalten, wo es eben nicht eine Ausnahme braucht." Angst vor dem Volk wäre ein schlechter Ratgeber. Nur weil es Widerstand gibt, nur weil diese Bestimmungen, diese Ausweitung von Ausnahmen auf Widerstand stossen, sollte jetzt nicht einfach auf die Verordnungsebene gewechselt werden.

Der Ständerat ist ja traditionell so etwas wie das staatspolitische Gewissen der Nation, und es kann doch nicht sein, dass ausgerechnet eine Motion aus dem Ständerat dieses Prinzip aufweicht und aushebelt. Somit möchte ich Sie mit der Sonntagsallianz bitten, diese Motion abzulehnen. Dieser Allianz gehören nicht nur die Gewerkschaften, die Arbeitnehmerverbände, an, sondern auch die Arbeitsmediziner - Sie haben einen Brief erhalten -; auch die Kirchen gehören dieser Sonntagsallianz an. Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen, weil sie hier eben das Prinzip aushöhlt.

Dass in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion gesagt wird, man wolle die Sozialpartner einbeziehen - schön und gut, wir sprechen gerne mit dem Bundesrat, in vielen Zusammenhängen. Aber es ist klar: Es geht um ein Prinzip, [PAGE 1054] bei dem es die Stufe des Gesetzes braucht. Das kann nicht umgangen werden, auch nicht mit einer solchen Motion.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion zu verwerfen. Ich tue dies, obschon sehr viele Mitglieder des Rates dem Charme von Herrn Abate erlegen sind und diese Motion unterschrieben haben. Ich hoffe, dass trotz seinem Tessiner Charme hier jetzt vor allem auch in formeller Hinsicht die Grundsätze mitberücksichtigt werden. Wenn man das ändern will, dann muss man es im Gesetz tun.