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Pardini Corrado · Nationalrat · 2012-05-29

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-29

Wortprotokoll

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Warum ist die Frist von zwei Tagen sinnvoll? Die Kommission hat dazu drei Überlegungen angestellt:

1. Die Bedeutung der Rechtssicherheit wurde von einem Vorredner heute bereits mehrmals verdeutlicht. Es ist auch wichtig, dass wir schweizweit dieselben Fristen kennen und hier nicht den Föderalismus bis zum Exzess treiben. Rechtssicherheit ist auch so zu verstehen, dass wir schweizweit für alle, die betroffen sind, eine einheitliche Regelung entwickeln.

2. Die Verhältnismässigkeit haben wir in der Kommission diskutiert. Uns scheint es verhältnismässig zu sein, wenn [PAGE 686] eine Kontrolle stattfindet und sich z. B. ein Arbeitnehmer auf der Baustelle nicht ausweisen kann - und das ist ein Kernelement der Verschärfung dieses Gesetzes, dass er neu beweisen muss, dass er selbstständig ist -, dass man ihm eine Frist von zwei Tagen einräumt, um das den kantonalen Behörden oder Kontrollinstanzen zu beweisen. Zwei Tage sind genug. Eine längere Frist würde bedeuten, dass allzu oft die Arbeiten bereits erledigt wären, bevor er sich über die Selbstständigkeit ausweisen müsste. Das wäre im Widerspruch zum Ziel dieser Verschärfung.

3. Diese Nachweispflicht, die neu ins Gesetz kommt, soll Wirkung zeigen; es soll klar sein, dass wir in der Schweiz keine scheinselbstständig erwerbenden Dienstleistungserbringer mehr wollen. Wir wollen, dass die Leute, die selbstständig sind, hier arbeiten können. Aber dann sollen sie sich auch ausweisen können. Wenn das Gesetz Wirkung zeigen soll, muss eben diese Frist in dem Sinne ausgestaltet sein, wie das die Mehrheit der Kommission wünscht.

Wir empfehlen dem Rat, den Antrag der Minderheit abzulehnen.