Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-05-29
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-05-29
Wortprotokoll
Die Grünen unterstützen bei Artikel 1a Absatz 3 die Mehrheit. Es geht darum, dass Personen, die sich als Selbstständigerwerbende bezeichnen und die bei einer Kontrolle die erforderlichen Dokumente nicht auf sich tragen, innert einer Frist von zwei Tagen den [PAGE 685] Nachweis erbringen müssen. Aus der Praxis ist bekannt, dass sich immer wieder Arbeitnehmende als Selbstständigerwerbende ausgeben oder ausgeben müssen, damit sie von den Kontrollen nicht erfasst werden. Die Kontrollen von paritätischen Kommissionen bzw. Kantonen ergaben, dass in 23 bzw. 15 Prozent der kontrollierten Fälle Scheinselbstständigkeit vermutet werden musste - das ist viel. Diese Personen stehen oft am Ende von Subunternehmerketten; darüber werden wir bei Artikel 5 noch ausführlich sprechen. Hier ist von Belang, dass am Ende von Subunternehmerketten die Gesamtheit der Arbeiten in einigermassen kleine Teile aufgeteilt ist und die einzelnen Betroffenen nur relativ kurze Zeit an den entsprechenden Orten arbeiten.
Ergänzend zu den vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen muss das Gesetz deshalb gewährleisten, dass es nicht wegen des Fehlens von verbindlichen Fristen umgangen werden kann. Eine zweitägige Frist halten wir für angemessen. Sie ist für echte Selbstständigerwerbende in aller Regel kein Problem. Denn sie müssen ja wissen, dass in der Schweiz eine Dokumentationspflicht besteht. Sie müssen daher die erforderlichen Papiere haben, auch wenn sie sie im konkreten Fall vielleicht nicht auf sich tragen. Handelt es sich aber um sogenannte Scheinselbstständige, kann die verbindliche Frist die Gefahr von Trölerei vermindern und die illegale Fertigstellung der begonnenen Arbeiten verhindern. Das unterstützt die Intentionen des Bundesrates, wie wir sie in seinem Gesetzentwurf erkennen.
Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.