Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-05-29
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-05-29
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen unterstützt die Vorlage zu den flankierenden Massnahmen, wie sie aus den Beratungen der vorberatenden Kommission herausgekommen ist. Die flankierenden Massnahmen sollen in- und ausländische Arbeitnehmende vor missbräuchlichen Lohnunterbietungen und Verstössen gegen die orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen schützen. Das tun sie bis heute ungenügend, das System hat Lücken:
1. Arbeitnehmende werden als Selbstständige ausgegeben, um Kontrollen zu umgehen. Tatsächlich sind sie aber angestellt, arbeiten oft unter Tarif, und die Bedingungen der Gesamtarbeitsverträge werden auf sie nicht angewendet. Entdeckt wurden solche Verstösse insbesondere auf Baustellen, auch auf solchen, wo die öffentliche Hand oder ein ihr gehörender Betrieb der verantwortliche Bauherr ist. Betrogen werden damit nicht nur diese Arbeiter, sondern auch das korrekt handelnde Gewerbe: Die Betrüger kommen zu ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteilen. Es braucht eine klare Dokumentationspflicht, kurze Fristen und verbesserte Sanktionsmöglichkeiten.
2. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten sind auch nötig, wenn Betriebe eine rechtskräftige Sperre missachten, wenn sie gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge oder gegen zwingend vorgeschriebene Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen verstossen.
3. In den Augen der Grünen ist es aber auch notwendig, dass die sogenannte Solidarhaftung eingeführt wird. Das bedeutet, dass Unternehmen sich durch die Weitergabe von Verträgen an Subunternehmer und Unterakkordanten nicht aus der Verantwortung ziehen können, wenn diese gesetzliche Bestimmungen und allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge verletzen. Dieses Element hat die WAK-NR in die Vorlage eingebaut und damit eine weitere ganz grosse Lücke gestopft.
Das Stopfen dieser Lücken ist nötig. Die Personenfreizügigkeit ist für die Schweiz kein Spaziergang, sie hat Tücken und bietet zum Teil Probleme. Das zeigt sich zum Beispiel in der Wohnungsfrage; der Mangel an preisgünstigem Wohnraum namentlich für Familien ist offenkundig. Wir Grünen erwarten hier Massnahmen des Bundesamtes für Wohnungswesen, das aber auf die Unterstützung durch die Raumplanung und auf Kreditlinien angewiesen ist.
Dass das Stopfen der Lücken nötig ist, zeigt sich aber auch in der Arbeitswelt, über die wir heute sprechen. Ohne das Instrument der Personenfreizügigkeit hätten die Schweizer Betriebe Mühe, die nötigen Arbeitskräfte zu finden. Unter dem Strich dient die Personenfreizügigkeit der Volkswirtschaft, und in diesem Sinne ist sie dem allergrössten Teil der Bevölkerung von Nutzen. Diese Folgerung ziehen wir Grünen auch aus den bisherigen Ergebnissen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft sieht die Personenfreizügigkeit unseres Erachtens aber zu rosig. Generell würden wir uns wünschen, dass das Seco die Kantone etwas enger führen würde. Weiter erfüllen manche paritätischen Kommissionen ihre Aufgabe ungenügend. Auch hier müsste das Seco die Beteiligten eher stärker an die Hand nehmen. Nach unserer Beurteilung bewertet es die problematischen Seiten insgesamt zu wenig, auch etwa im Bereich des Wohnungswesens. Bei den Löhnen wird einigermassen grosszügig darüber hinweggeschaut, dass die Entwicklung in weiten Bereichen seit Jahren stagniert und mit den Produktivitätsfortschritten nicht mithält. Stabilität bei den Löhnen lesen wir in diesem Sinne und in guten Teilen auch als Stagnation. Das ist nicht nur eine Frage der Einstiegslöhne, und das ist gar nicht erfreulich.
Für uns Grüne ist klar: Die Personenfreizügigkeit setzt die Löhne verbreitet unter Druck. Zu diesem Schluss kamen viele andere, darunter der Schweizerische Gewerkschaftsbund und ebenso - ganz unverdächtig - die Geschäftsprüfungskommission unseres Rates. Sie gab Mitte Mai bekannt, dass sie vom Bundesrat eine weitere Stellungnahme zu ihren Vorschlägen erwartet.
Die Probleme, die sich mit den geltenden Regelungen bei den Subunternehmern zeigen, sind notorisch. Es spricht sehr viel dafür, die Einführung der Solidarhaftung bei Unternehmerketten ins Programm aufzunehmen. Ich kann die Zurückhaltung des Departementes und des Seco in dieser Frage nicht nachvollziehen. Kantone wie der Tessin, die Waadt und Genf kennen Lösungen in Richtung einer Solidarhaftung. Ebenfalls in betroffenen Branchen besteht Interesse, auch bei Arbeitgebern. So erreichte heute die Mitglieder der WAK ein Schreiben des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverbandes, der sich für diese neuen Bestimmungen einsetzt.
Wir Grünen sind aus den dargelegten Gründen mit der Mehrheit der Kommission der Auffassung, dass sich die Erweiterung des Instrumentariums aufdrängt. Das ist auch im gesamtpolitischen Interesse. Damit haben die flankierenden Massnahmen die Chance, in der Bevölkerung als glaubwürdiges Instrument akzeptiert zu werden. Das ist wichtig, denn der Sinn der flankierenden Massnahmen erschöpft sich nicht in der unmittelbaren Anwendung. Der weitere Sinn besteht [PAGE 682] darin, die bilateralen Verträge mit der EU und damit die Personenfreizügigkeit politisch abzusichern. Greifen die flankierenden Massnahmen nicht, verliert die Personenfreizügigkeit an Unterstützung. Dieser Prozess kommt offensichtlich nach und nach in Gang. Dann aber droht bei einer allfälligen nächsten Volksabstimmung über die Erweiterung der bilateralen Verträge auf ein neues EU-Land ein Nein. Das wollen wir Grünen verhindern helfen, und der Ergänzung der flankierenden Massnahmen kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu. Die Vorlage gemäss der Mehrheit der vorberatenden Kommission gibt in nützlicher Weise Gegensteuer.
Treten wir auf diese Vorlage in der Fassung der Mehrheit der Kommission ein und heissen sie gut!