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Maier Thomas · Nationalrat · 2012-05-29

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-05-29

Wortprotokoll

Offenbar ging hier einer Mehrheit der WAK der Entwurf des Bundesrates zu wenig weit. In Artikel 5, wo es um Regelungen für Subunternehmen geht, will der Bundesrat nämlich gar nichts an den geltenden Gesetzen ändern, da kein Handlungsbedarf bestehe. Konkret bedeutet der Antrag der Mehrheit, dass der Erstunternehmer und die Subunternehmer in jedem Fall für die Nichteinhaltung der Mindestbestimmungen solidarisch haften. Dies bedeutet, dass ein Generalunternehmer für alle Subunternehmen mithaftet, an die er Aufträge vergeben hat, wenn sie Bestimmungen verletzen. Bereits im heute gültigen Gesetz ist aber klar geregelt, dass ein Generalunternehmer seine Subunternehmen schriftlich auf die Einhaltung dieses Gesetzes verpflichten muss. Verletzt er diese Pflicht, haftet er bei einer Verletzung mit.

Für die Grünliberalen besteht in diesem Punkt überhaupt kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Eigentlich ist es klar: Alle Unternehmen, auch Subunternehmen, unterstehen sowieso diesem Gesetz. In der Schweiz gelten Gesetze in der Regel und zum Glück für alle gleich. Es kann nicht sein, dass wir hier in einem Punkt einen Privaten dafür haftbar machen, wenn ein anderer Privater, dem er einen Auftrag erteilt hat, sich nicht ans Gesetz hält. Denken Sie dies mal zu Ende: Da geben Sie einem Spediteur den Auftrag, Ihr neugekauftes Möbel oder sonst etwas nach Hause zu transportieren. Dieser überfährt angetrunken ein Rotlicht und verursacht einen gröberen Verkehrsunfall. Jetzt sollen Sie mithaften, weil Sie ihm den Auftrag erteilt haben. Wollen Sie solche Wertschöpfungsketten in unserer hochautomatisierten, spezialisierten und industrialisierten Welt mit Hunderten von Produktionsschritten und Zulieferanten, meist technischen Spezialfirmen, abwürgen? Heute werden Preise - auch der öffentlichen Hand - sehr häufig optimiert, weil ein Generalunternehmer den Gesamtauftrag entgegennimmt, abwickelt, einziger Ansprechpartner ist und so sehr effizient arbeitet. Selbstverständlich erschwert es in einem gewissen Mass Kontrollmöglichkeiten, wenn er dann Subunternehmen anstellt und diese dann wieder Subunternehmen anstellen. Aber das ist heute mit all den Spezialisierungen in der Industrie und im Bau absolut normal und eben effizient und kostengünstig.

Mit einer solchen Solidarhaftung besteht die Gefahr, dass wir zu regulativ in den Markt eingreifen und damit Generalunternehmer unattraktiv machen und dass zum Beispiel der Auftraggeber wieder zig Lieferanten koordinieren muss. Ich wiederhole es gern: Bereits heute müssen sich auch die Subunternehmen an dieses Gesetz halten. Für sie gelten keine separaten Bestimmungen, und auch sie müssen sich den nun erweiterten Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten unterziehen.

Die Grünliberalen werden aus den erwähnten Gründen von der Einführung einer absoluten Solidarhaftung absehen und der Minderheit zustimmen.