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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2012-05-29

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2012-05-29

Wortprotokoll

Ich spreche hier für die BDP-Fraktion und gleichzeitig auch zu meiner Motion 12.3051. Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.

In der Frühjahrssession hat sich der Nationalrat mit überaus deutlicher Mehrheit - mit 112 zu 60 Stimmen - für ein Verbot der Haltung von Walen und Delfinen ausgesprochen. Mit einem Stimmenverhältnis von beinahe zwei zu eins war der Nationalrat der Meinung, dass Wale und Delfine im Binnenland Schweiz nicht artgerecht gehalten werden können, im Binnenland Schweiz, in dem kein wissenschaftlich geführter Zoo mehr Wale oder Delfine hält. Dies tut in unserem Land einzig noch ein Freizeitpark; allein schon diese Tatsache spricht Bände.

Der Ständerat hat sich dann für eine mildere Variante ausgesprochen. Er hat ein Importverbot begrüsst. Die Mehrheit der WBK des Nationalrates hat sich an ihrer letzten Sitzung der ständerätlichen Haltung angeschlossen. Die BDP-Fraktion ihrerseits begrüsst das Importverbot, entspricht es doch unseren Motionen Gadient 11.3850 und Quadranti 12.3051.

Die BDP-Fraktion ist geschlossen gegen den Minderheitsantrag Riklin Kathy. In unseren Augen macht es keinen Sinn, eine Verklausulierung ins Gesetz aufzunehmen, indem ein Gutachter bestellt werden muss. Gemäss der Minderheit muss ein Gutachter bei Walartigen nachweisen, dass eine tiergerechte Haltung ermöglicht ist. Wenn diese nicht möglich ist - davon gehe ich aus -, wird die Haltebewilligung nicht mehr erteilt. In unseren Augen ist das ein Abschieben von Verantwortung: weg vom Entscheid der Politik hin zum Entscheid der Gutachter. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil namhafte Organisationen wie z. B. Ocean Care, die sich wie andere Institutionen bei diesen Meeressäugern bestens auskennt, immer besser belegen können, dass eine tiergerechte Haltung nicht möglich ist. Der Schweizer Tierschutz äussert sich in einem Schreiben an alle Parlamentarier wie folgt: "Eine artgerechte Haltung von Delfinen ist in der Schweiz nicht möglich, ist tierschutzwidrig und trägt auch zum Artenschutz nicht bei." Wenn also all diese Organisationen, die sich mit diesen Tierarten intensiv befassen, heute schon wissen, dass wir in unserem Land diese Tiere nicht halten können, dann wage ich zu behaupten, dass früher oder später jeder Gutachter die Möglichkeit einer artgerechten Haltung negieren muss.

Bleiben wir aus diesen Gründen bei unserer klaren Haltung, die wir in der Frühjahrssession hatten. Bleiben wir dabei, dass Walartige durchaus eine spezielle Erwähnung in unserem Gesetz bekommen sollen. Tun wir dies auch zum Schutz unserer Zoos; für die von ihnen gehaltenen Tiere genügt das Tierschutzgesetz.

Die moderne Wildtierhaltung beinhaltet eine Güterabwägung zwischen dem Nutzen der Haltung und der Beeinträchtigung, die man der Art zumuten will bzw. darf. Eine Sonderbehandlung von Walen und Delfinen gegenüber anderen Wildtieren lässt sich sachlich begründen: Die natürliche Umgebung, der natürliche Lebensraum dieser Tiere kann nicht annähernd nachgebildet werden; für diese äusserst sozialen und bewegungsfreudigen Meeressäuger ist die Haltung in Gefangenschaft deshalb in besonderem Masse einschränkend.

Im Rahmen dieser Differenzbereinigung bitte ich Sie im Namen der BDP-Fraktion, dem Ständerat entgegenzukommen und der Mehrheit zuzustimmen. Wenn Sie der Mehrheit folgen, werde ich meine Motion 12.3051, die gleich im Anschluss behandelt wird, zurückziehen.