Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2012-05-29
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-29
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, diese parlamentarische Initiative zu unterstützen. Kollege Sommaruga verlangt mit der Initiative, dass die Gesetzgebung so geändert wird, dass der Bund, die Kantone sowie die Gemeinden bei Vertragsabschlüssen mit Privatunternehmen einen Gesamtarbeitsvertrag für die ganze Belegschaft des jeweiligen Unternehmens schliessen müssen. Dies soll für alle Aufträge gelten, unabhängig davon, ob sie dem Verfahren für das öffentliche Beschaffungswesen unterliegen oder nicht, sowie für die Vergabe von Konzessionen. Des Weiteren soll im Gesetz bestimmt werden, dass die öffentlichen Unternehmen nur mit Unternehmen Unterverträge schliessen dürfen, die sich zur Einhaltung der vertraglichen Arbeitsbedingungen verpflichten, die für das Hauptunternehmen gelten.
Zudem möchte Herr Sommaruga den Grundsatz der Solidarhaftung des Hauptunternehmens gesetzlich verankern. Dieser Grundsatz soll dann zur Anwendung kommen, wenn der Abschluss von Unterverträgen zulässig ist. Dann soll das beauftragte Unternehmen für alle ausgelagerten Leistungen in gleicher Weise haften wie für seine eigenen. Jetzt könnte man sagen: "Wir haben ja vorher, im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen, genau das beschlossen." Wir haben übrigens in der Frühjahrssession eine Motion der WAK (11.4040) angenommen, die entstand, als wir diese parlamentarische Initiative zum ersten Mal berieten. Damals sagten wir: "Wir sistieren diese Initiative, schlagen eine Motion vor und schauen, was bei den flankierenden Massnahmen passieren wird." Was Sie heute Nachmittag beschlossen haben, unterstützt mich nun in der Haltung, dass wir dieser Initiative Folge geben müssen. Sie haben zwar im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) einen Passus gelassen, aber dann im Entsendegesetz just die Solidarhaftung gestrichen, wenn auch knapp. Jetzt bin ich nicht mehr so sicher, was der Ständerat bei dieser Ausgangslage machen wird. Er könnte ja auf die Idee kommen, zu sagen: "Wir wollen eigentlich, dass die beiden Regelungen parallel sind, das heisst, wir machen an beiden Orten nichts, weder im Beschaffungswesen noch im Entsendegesetz; wir machen bei den flankierenden Massnahmen nichts" - was Sie heute leider beschlossen haben -, "und wir machen aus Kohärenzgründen auch beim BöB nichts."
Das Anliegen von Herrn Sommaruga geht natürlich auch noch darüber hinaus. Es geht nicht nur um die Solidarhaftung, sondern es geht auch um eine Verbesserung in der Frage der Gesamtarbeitsverträge. Da ich dem Bundesrat nicht so recht traue, wieweit er an die Arbeit gehen will - immerhin hat er sogar vorgeschlagen, die Motion der WAK abzulehnen, was Sie dann Gott sei Dank nicht gemacht haben -, ist es richtig, wenn wir uns an die Arbeit machen und dieser parlamentarischen Initiative Folge geben.
Es ist ein erster Schritt, es ist die erste Phase. Wenn wir Folge gegeben haben, können wir in der Praxis schauen, ob wir das dann noch kombinieren können, falls eben unsere beiden Räte bei den flankierenden Massnahmen etwas zur Solidarhaftung machen wollen. Aber wichtig ist, dass wir sehen, dass hier ein Problem zu lösen ist. Es ist ein Problem, dessen Lösung auch mithelfen wird, bei den Bilateralen einen Schritt weiterzukommen, wenn wir die nächsten Abstimmungen haben. Aber insbesondere geht es, wie ich schon heute Nachmittag gesagt habe, wirklich darum, dass in unseren Gesetzen festgehalten wird, was in der Schweiz gilt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man Unterverträge machen kann, und was die Unterakkordanten eben dazu beitragen müssen, dass die Massnahmen bezüglich Arbeitsbedingungen, aber auch bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau eingehalten werden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der auch der SP ein grosses Anliegen ist, dass hier endlich dagegen gearbeitet wird, dass Frauen diskriminiert werden.
Ich bitte Sie, der Initiative Folge zu geben.