Kuprecht Alex · Ständerat · 2008-06-11
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-11
Wortprotokoll
Die Ausgangslage für die Verlängerung des Einsatzes unserer Swisscoy-Truppe scheint klar zu sein. Die völkerrechtliche Grundlage für die Entsendung einer schweizerischen Armee-Einheit bildet entweder ein Mandat der Uno, was mit der Resolution 1244 des Uno-Sicherheitsrates gegeben ist, oder ein Mandat der OSZE. Gemäss den Juristen des EDA besitzt die erwähnte Resolution auch nach der Unabhängigkeitserklärung Kosovos nach wie vor ihre Gültigkeit, was schlussendlich den Einsatz des heutigen wie auch der künftigen Kontingente legitimiert. Die gemäss Militärgesetz notwendige und geforderte Grundlage für unser Engagement ist somit gegeben.
Die Schweiz hat - wenn auch, für mich persönlich, etwas voreilig und zu früh - die Unabhängigkeit des neuen und noch wenig lebensfähigen Staates Kosovo anerkannt und mit vorauseilender Aktivität bereits auch eine eigene Botschaft eröffnet. Den Willen, diesem neuen Land beim Aufbau von lebensfähigen zivilen Strukturen zu helfen, möchte ich dem Bundesrat nicht absprechen. Politisch sind diese Bemühungen auch für unser Land von einer gewissen Bedeutung: Immerhin leben rund 200 000 Kosovaren in der Schweiz, wobei absehbar ist, dass instabile Verhältnisse auch für unser Land Folgen haben. Auch bezüglich eines wirtschaftlichen Aufbaus, der für die Überlebenschance von Kosovo von zentraler Bedeutung sein wird, ist die politische Stabilität der Gradmesser für künftige Investitionen ausländischer Unternehmen. Stabilität und wirtschaftlicher Aufschwung können jedoch nur dann erreicht werden, wenn sowohl Kosovaren wie auch Serben lernen, gemeinsam und in friedlichem Zusammenleben ihre eigene Zukunft in die Hände zu nehmen und die Minderheiten in ihren Ländern gegenseitig zu respektieren.
Bis diese beidseitige Erkenntnis gewachsen ist und die notwendigen Strukturen eines Staates aufgebaut sind, wird wohl oder übel die Hilfeleistung sowohl durch die Unmik hinsichtlich funktionierender Verwaltungen, rechtsstaatlicher Sicherheit im Polizeiwesen und judikativer Ordnung als auch durch die multinationalen Truppen zu gewährleisten sein.
Es ist mir bewusst, dass die Schweiz in dieser Region ein direktes Interesse an Stabilität und an der Schaffung rechtsstaatlicher Strukturen hat. Ich bin deshalb auch bereit, der Verlängerung unter Beachtung der militärgesetzlichen Grundlagen und der Höhe der bisherigen personellen Personenstärke von rund 220 Männern und Frauen für die Dauer der nächsten drei Jahre zuzustimmen. Die Soldatinnen und Soldaten der Schweiz leisten in dieser Region einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Stabilisation. Sie sind von der [PAGE 489] Bevölkerung in hohem Grad akzeptiert und von ihren Kolleginnen und Kollegen anderer Einsatznationen wegen ihrer beruflichen und militärischen Qualifikationen sehr geschätzt. Die personelle Äquivalenz geht durch den Einsatz von Helikoptern schon heute weit über 220 Angehörige der Armee hinaus.
Die effektive personelle Erhöhung auf Brigadenstärke lehne ich jedoch genauso ab wie den unfreiwilligen Einsatz von Angehörigen der Armee und zivilem Personal. Dabei weise ich darauf hin, dass bei der Abstimmung über die Partnerschaft für den Frieden stets die Freiwilligkeit in den Vordergrund gestellt wurde. Das zwangsmässige Delegieren von Berufspersonal betrachte ich als von der ursprünglichen Botschaft zur Abstimmung abweichende Massnahme und als eine nicht wünschbare Belastung der Familienverhältnisse zuhause. Zudem würde ich es sehr begrüssen, wenn bei der Anwendung von Artikel 2, in dem es um das Entsenden von zusätzlichen maximal 50 Personen zur Verstärkung unserer Angehörigen der Armee während höchstens zwei Monaten für die Instandhaltung respektive die Sicherung bei erhöhter Bedrohung geht, sowohl die APK als auch die SiK zuvor angehört würden.
Die in Kosovo anwesenden und hilfeleistenden Nationen müssen aber auch bereit sein, die Verantwortung zum Handeln der einheimischen Bevölkerung zu übergeben. Wem ständig und zeitlich unabsehbar unter die Arme gegriffen wird, wird kaum je die Kraft erhalten, sich selbstständig und absehbar ohne Hilfe von Dritten behaupten zu können. In diesem Sinne bin ich der Auffassung, dass auch für die Schweiz der Rückzug unserer Armee absehbar sein muss. Ziviles Personal - sei dies für den Aufbau von Verwaltungsstrukturen oder seien dies Spezialisten im Bereich der Rechtsetzung - wird wichtiger sein als Soldaten oder militärisches Material.
Ich wünsche mir deshalb vom Bundesrat in diesem Sinne ein wirkungsvolles Engagement in dieser Region, im Rahmen der Mitgliedschaft bei der OSZE, und eine Strategie für einen geordneten Rückzug nach getaner Arbeit.
In diesem Sinne bin ich für Eintreten auf die Vorlage, und ich werde ihr auch zustimmen.