Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2008-06-11
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-11
Wortprotokoll
Ich gehöre auch der UREK an, deshalb melde ich mich zu Wort. Ich bin auf der Fahne bei der Minderheit aufgeführt.
Die Ursprünge des Gesetzes liegen bekanntlich mehr als vierzig Jahre zurück. Es wurde unter dem Titel "Kampf gegen den Ausverkauf der Heimat" geboren. Man nannte das Gesetz in der Folge auch Lex Furgler oder Lex Friedrich. Das zeigt, dass das Gesetz schon mehrmals geändert und revidiert worden ist. Man kann sich wahrlich fragen, ob angesichts der veränderten Verhältnisse die Lex Koller nicht aufzuheben sei. Sie ist in der Tat wenig effektiv. Durch die Lockerung während der vergangenen Jahre sind ihr nur noch wenige Kategorien von Ausländern unterstellt, womit insbesondere das Überfremdungsargument hinfällig wird. Ich kann daher die Gründe, welche der Bundesrat für die Aufhebung der Lex Koller anführt, nachvollziehen. Ich sehe wie der Bundesrat in der Aufhebung sogar Chancen für Wachstumsimpulse - aus einem intensiveren Wettbewerb in den Bereichen Know-how für Grossprojekte, aber auch für den Wohnungsbau.
Ich frage mich aber - und das ist mein Dilemma -, ob die Problemdefinitionen im bundesrätlichen Bericht zu den flankierenden Massnahmen und Regelungen wirksam und angemessen sind. Die eigentliche Problematik ist nämlich nicht das Verhältnis zwischen bebautem und unbebautem Raum; die Problematik betrifft Wohnsitze und Bauten in wertvollen und daher zu schützenden Räumen.
Der Nationalrat hat nun mit grossem Mehr entschieden, den Entwurf an den Bundesrat zurückzuweisen. Dabei wurde geltend gemacht, dass bei der Revision der Vorlage Massnahmen zu treffen seien, welche verhindern, dass der Schweizer Boden zum Spekulationsobjekt wird. Damit ist das Dilemma all jener offensichtlich, die einerseits den raumplanerischen flankierenden Massnahmen des Bundesrates kritisch gegenüberstehen, die aber andererseits dem ersten Prüfungsantrag des Nationalrates ebenso wenig abgewinnen können, weil damit gewissermassen hinter die Lex Koller zurückgegangen wird und strengere Bestimmungen gefordert werden als jene, die der Bundesrat aufheben will.
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Weil wir aber den Auftrag nicht ändern können, können wir nur noch Ja oder Nein zur Rückweisung sagen oder auf die Vorlage eintreten. Ich habe mich letztlich für die Rückweisung an den Bundesrat entschieden.
Weshalb? Der Bundesrat schlägt uns in weiser Voraussicht, wonach es mit der Aufhebung des Gesetzes zu einer verstärkten Nachfrage nach neuen Zweitwohnungen kommen wird, flankierende Massnahmen vor. Die Kantone sollen gemäss Bundesrat die Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf in einem kantonalen Richtplan definieren. Die Kantone sollen also jene Gebiete bezeichnen, in welchen das Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen bereits heute nicht mehr ausgewogen ist oder bei welchen sie davon ausgehen, dass sich durch die anhaltende Nachfrage das Verhältnis als nicht mehr ausgewogen präsentieren wird. Dabei sind die Kantone gefordert, für die in den Richtplänen verzeichneten Gebiete Ziele, Strategien und Massnahmen zur nachhaltigen Entwicklung im Zweitwohnungsbau zu definieren. Sie sollen dies in eigener Kompetenz mittels der eigenen Verfahren und gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden tun. Die zwischen den Kantonen und Gemeinden entwickelten Massnahmen sollen durch die Gemeinden in den kommunalen Nutzungsplänen und in den Baureglementen umgesetzt werden. Damit wird eine föderalistische Lösung angestrebt, und der Bund begnügt sich mit der Delegation der zu ergreifenden Massnahmen an die Kantone. Da der Wille für griffige Massnahmen aber, wie die Erfahrung leider zeigt, bei einigen Kantonen fehlt und da sich die Kantone auch oft hinter der Wahrung der Gemeindeautonomie versteckt haben, obwohl bereits heute das Instrumentarium vorhanden wäre, zweifle ich an der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen. Sie scheinen mir als Instrumente zu schwach zu sein. Es werden sich kaum Änderungen gegenüber dem Status quo ergeben, und es werden weiterhin grosse kantonale Unterschiede bestehen.
Kurz und gut, ich kann mich nicht für eine Aufhebung der Lex Koller erwärmen, ohne Gewissheit zu haben, dass griffigere Massnahmen wie etwa eine strengere Durchsetzung der Nutzungstransfers über die Gemeinde- oder sogar Kantonsgrenzen hinaus und/oder Kontingentierungen ausgearbeitet werden.
Der Bund muss die zu treffenden Massnahmen - das ist meine klare Meinung - gemeinsam mit den betroffenen Kreisen, das heisst mit den Kantonen und Regionen, erarbeiten.
Ich möchte Sie aus diesen Gründen bei allem Verständnis für die Argumentation, dass die Lex Koller nichts Wesentliches erwirkt hat, eben doch bitten, die Vorlage zwecks Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen, das heisst den Minderheitsantrag - Rückweisung an den Bundesrat gemäss Nationalrat - zu unterstützen.