Bürgi Hermann · Ständerat · 2008-06-04
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-04
Wortprotokoll
Ausgangspunkt für die heute zu beratenden Vorlagen bildet die von den eidgenössischen Räten am 24. März 2006 verabschiedete Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit im Zusammenhang mit Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Diese Bestimmungen sind in der Zwischenzeit in Kraft getreten. Diejenigen, welche damals bereits unserem Rat angehörten, mögen sich daran erinnern, dass wir über die Frage der Verfassungsmässigkeit eine intensive und kontroverse Debatte geführt haben. Als Kommissionsberichterstatter habe ich damals erläutert, dass die verfassungsrechtliche Situation bezüglich des Rayonverbotes, der Meldeauflage sowie des Polizeigewahrsams problematisch sei.
In Anbetracht der Tatsache, dass im Hinblick auf die Euro 2008 neue Instrumente zur Bekämpfung des Hooliganismus als unumgänglich erschienen und zudem feststand, dass die über die Polizeihoheit verfügenden Kantone nicht in der Lage waren, rechzeitig die erforderlichen Grundlagen zu schaffen, blieb nichts anderes übrig als eine Bundeslösung. Um der kontroversen Beurteilung der Frage bezüglich des Vorliegens einer Verfassungsgrundlage Rechnung zu tragen, schlug der Bundesrat damals vor, die Artikel 24b, 24d und 24e BWIS bis Ende 2008 zu befristen. Für unsere Kommission kam die unbefristete Gesetzesrevision, wie sie vom Nationalrat damals gutgeheissen wurde, von vornherein nicht infrage. Um einerseits sicherzustellen, dass die Massnahmen auch im Jahre 2009 anlässlich der Eishockey-Weltmeisterschaft Anwendung finden können, und um anderseits genügend Zeit zur Bereinigung der verfassungsrechtlichen Problematik zu erhalten, haben wir uns für eine Befristung bis Ende 2009 entschieden.
Unser Rat hat damals auch einen Rückweisungsantrag abgelehnt, und am Schluss der Beratungen hat sich der Nationalrat dann unserer Lösung, nämlich einer Befristung bis 2009, angeschlossen. Um jedoch sicherzustellen, dass die Situation bis Ende 2009 tatsächlich bereinigt wird, und insbesondere um zu verhindern, dass das Rayonverbot, die Meldeauflage und der Polizeigewahrsam nach 2009 dahinfallen, hat unsere Kommission damals gleichzeitig eine Motion eingereicht. Dieser Vorstoss wurde in der Frühjahrssession 2006 von beiden Räten angenommen. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Massnahmen gegen Gewalttätigkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen im Sinne von Artikel 24b, 24d und 24e BWIS, wie sie in der Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit enthalten sind, nach Ablauf der Befristung weitergeführt werden können.
In grundsätzlicher Hinsicht bestehen ja zwei Lösungsansätze. Im Lichte der geltenden verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsordnung drängt es sich in erster Linie auf, dass die Kantone handeln. Im Rahmen ihrer Polizeihoheit sind sie aufgerufen, auf der Basis eines Konkordates die erforderlichen Rechtsgrundlagen für den Weiterbestand der Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zu schaffen. Die andere Möglichkeit besteht darin, dass mittels Verfassungsrevision eine entsprechende Regelungskompetenz auf Bundesebene geschaffen wird.
Um nun zu verhindern, dass am Schluss, aus welchen Gründen auch immer, eine Nulllösung eintritt, sind die Vorbereitungen auf beiden Ebenen vorangetrieben worden. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat sich an der Versammlung vom 15./16. November 2007 ohne Gegenstimme für die Schaffung eines Konkordates zur Weiterführung der bis Ende 2009 befristeten BWIS-Massnahmen ausgesprochen. Gleichzeitig wurde ein Text für ein entsprechendes Konkordat gutgeheissen und zur Ratifizierung in den Kantonen freigegeben.
Nach Absprache mit den Kantonen - das ist wichtig - nahm der Bund seinerseits die Vorbereitungsarbeiten an die Hand, um eine Auffanglösung für den Fall sicherzustellen, dass das von den Kantonen bevorzugte Konkordat nicht oder nicht rechtzeitig realisiert werden kann. Diese Doppelspurigkeit, nämlich einerseits die Bestrebungen für ein Konkordat und gleichzeitig die vorsorgliche Vorbereitung einer Bundeslösung, hat zur Folge, dass uns der Bundesrat nun gleichzeitig zwei unterschiedliche Vorlagen unterbreitet, nämlich die Verfassungsbestimmung mit der Ausführungsgesetzgebung im BWIS und eine BWIS-Revision für den Fall, dass das Konkordat zustande kommt. Je nach Situation soll die eine oder die andere Vorlage in Kraft treten. So viel zur Ausgangslage.
Im Rahmen des Eintretens ist noch auf den zeitlichen Aspekt sowie auf einen Koordinationsbedarf zwischen den einzelnen von uns zu verabschiedenden Vorlagen hinzuweisen. Im Sinne der Umsetzung der von uns angenommenen Motion hat der Bundesrat für die Weiterführung der Massnahmen nach 2009 zu sorgen. Mit der hier zur Diskussion stehenden Botschaft ist er diesem Auftrag nachgekommen. Was die weitere Zeitplanung anbelangt, ist nun sicherzustellen, dass auf Bundesebene alles Nötige vorgekehrt wird für den Fall, dass die Konkordatslösung scheitern oder nicht rechtzeitig bereit sein sollte.
Unsere Kommission hat die Vorlage am 7. Januar 2008 beraten und dann entschieden, mit der Gesamtabstimmung bis im Mai zuzuwarten, um so mehr Klarheit über den Stand des Konkordates zu erhalten. Mit einem Schreiben vom 2. Mai dieses Jahres hat uns die KKJPD mitgeteilt, dass in 15 oder 16 Kantonen noch in diesem Jahr mit einem Beitrittsbeschluss zu rechnen sei. Gleichzeitig gibt die Konferenz ihrer Hoffnung Ausdruck, dass bis Ende 2009 eine praktisch flächendeckende Überführung der Bestimmungen des BWIS ins kantonale Recht gelingen wird.
Unsere Kommission hat an der Sitzung vom 13. Mai 2008 bei nur einer Gegenstimme entschieden, die Beratungen jetzt voranzutreiben, um jegliches zeitliche Risiko zu vermeiden. Damit nicht irgendwo Probleme zwischen der KKJPD und uns entstehen, haben wir sie am 14. Mai mittels eines Briefs diesbezüglich orientiert. Wir haben dies getan, damit Klarheit darüber besteht, weshalb wir das machen, und um zu vermeiden, dass die Fehlmeinung aufkommt, dass wir zu diesem Konkordat in Konkurrenz treten würden. Das ist überhaupt nicht die Meinung, sondern es geht einfach darum, dass wir rechtzeitig auf Bundesebene unsere Aufgabe wahrnehmen, um jegliches zeitliche Risiko zu vermeiden. [PAGE 403]
Sofern wir die Vorlagen heute verabschieden, kann der Nationalrat die Beratungen in der Herbstsession durchführen, und allfällige Differenzen könnten dann in der Wintersession, zum letztmöglichen Zeitpunkt, bereinigt werden. Sollte die Schaffung einer Verfassungsgrundlage auf Bundesebene tatsächlich nötig werden, so sind dann die Voraussetzungen vorhanden, damit man im Sommer 2009 eine Volksabstimmung durchführen könnte.
In grundsätzlicher Hinsicht - das möchte ich unterstreichen - ist unsere Kommission klar der Meinung, dass die Konkordatslösung vorzuziehen ist. Hierzu ist noch anzumerken, dass das Konkordat ja bereits zustande kommt, wenn zwei Kantone zugestimmt haben. Selbstverständlich wäre das aber keine ideale Lösung, denn auch nach 2009 muss sichergestellt werden, dass die Massnahmen möglichst flächendeckend und insbesondere in jenen Kantonen zur Anwendung kommen, die speziell mit diesen Problemen konfrontiert sind.
Unsere Kommission hofft deshalb, dass die Kantone mit einer stattlichen Mehrheit, wenn nicht lückenlos, rechtzeitig dem Konkordat zustimmen, damit auf die Bundeslösung verzichtet werden kann. "Bundeslösung" - ich unterstreiche das noch einmal - bedeutet in diesem Zusammenhang die mit dem Bundesbeschluss über die Bekämpfung von Gewalttätigkeiten an Sportveranstaltungen vorgeschlagene neue Verfassungsbestimmung in Artikel 68 Absatz 4 und der damit verbundene Entwurf 1; das ist die Bundeslösung.
Sollte sich die Bundeslösung erübrigen, kommt Entwurf 2, nämlich eine marginale Revision des BWIS als Folge des Konkordates der Kantone, zum Tragen. Wir haben in der Kommission dann auch intensiv darüber diskutiert, wie sichergestellt werden kann, dass nicht noch eine Verfassungsabstimmung unter Vorbehalt durchgeführt werden muss. Das wäre ja wirklich ein Unikum, und das ist unter allen Titeln zu vermeiden. Um die parlamentarische Beratung nicht zu verzögern, haben wir uns entschieden, die Frage jetzt dem Zweitrat zu übergeben. Gleichzeitig, Frau Bundesrätin, haben wir die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, wie die beiden Bundesbeschlüsse koordiniert werden können - das für den Fall, dass der eine zur Anwendung kommt und der andere dahinfällt. Das ist eine rein koordinative Angelegenheit, und wir bitten Sie, im Hinblick auf die Beratungen im Zweitrat dafür zu sorgen, dass dieser Auftrag seitens der Verwaltung in die Beratungen eingebracht wird.
Die Lösung, das sage ich jetzt hier, dürfte in etwa darin bestehen, dass festgehalten wird, dass trotz der Verabschiedung der Verfassungsrevision und des Entwurfes 1 in den Räten diese nur umgesetzt wird, wenn die Konkordatslösung nicht bis zu einem bestimmten Punkt in einem bestimmten Ausmass vorliegt. Das ist aus meiner Sicht eine nicht allzu komplexe Geschichte, aber wir wollten das nicht aus dem Stand heraus erledigen. Deshalb haben wir uns für dieses Vorgehen entschieden.
Namens der einstimmigen Kommission ersuche ich Sie, auf alle drei Vorlagen einzutreten, natürlich verbunden mit dem Wunsch - im Hinblick auf die vom nächsten Samstag an aktuelle Situation -, dass die Massnahmen nach geltendem Recht nicht zur Anwendung kommen.