Janiak Claude · Ständerat · 2008-06-04
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-04
Wortprotokoll
Das Bundesgericht hat in seinem Geschäftsbericht 2007 unter den Hinweisen an den Gesetzgeber Folgendes geschrieben: "Das Bundesgericht hat den Gesetzgeber bereits wiederholt auf die Problematik von Artikel 962 ZGB im Enteignungsverfahren hingewiesen und im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts beantragt, das Enteignungsgesetz mit einem neuen Anmerkungstatbestand zu ergänzen. Das Bundesamt für Justiz teilte dem Bundesgericht am 26. April 2006 mit, dass der Anmerkungsartikel von Artikel 962 ZGB amtsintern nochmals ausführlich zu diskutieren sei; gegebenenfalls werde eine entsprechende Ergänzung des Enteignungsgesetzes durch die ZGB-Vorlage beantragt werden." Ich möchte [PAGE 421] einfach erwähnen, dass der Bundesrat diese Hausaufgaben gemacht und das Enteignungsgesetz dementsprechend angepasst hat. Sie sehen das dann bei Artikel 93 Absatz 3 des Enteignungsgesetzes auf Seite 48 der Fahne. Das wird in der Botschaft auch ausgewiesen und dargelegt.
Ich habe das nur gesagt, damit das Bundesgericht sieht, dass die Verwaltung und das Parlament seine Anliegen ernst nehmen.