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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-04

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-04

Wortprotokoll

Nur ganz kurz: Gemäss Absatz 3 von Artikel 691 soll nicht nur der Berechtigte, sondern auch der Belastete verlangen können, dass ein von Gesetzes wegen ohne Grundbucheintrag entstehendes Durchleitungsrecht im Grundbuch eingetragen wird. Schliesslich - und das ist jetzt der entscheidende Punkt - wird in Absatz 3 nichts anderes gemacht, als eine bisher umstrittene Frage dadurch klar zu regeln, dass ein im Grundbuch nicht eingetragenes Durchleitungsrecht auch gegenüber einem gutgläubigen Dritten gelten soll. Das ist eine Frage der Rechtssicherheit und des Vertrauens in das Bodeninformationssystem Grundbuch. Ich denke, es ist richtig, dass man das jetzt hier klar regelt. Das ist eine Frage, die sich in der Praxis immer wieder stellt.