Janiak Claude · Ständerat · 2008-06-04
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-04
Wortprotokoll
Die Praxis hat sich mit dem Begriff "Leitungen und dergleichen" schwergetan und wollte diese Frage geklärt wissen. Deshalb besagt Absatz 1 nun ganz klar, dass diese Leitungen "dem Eigentümer des Werks, von dem sie ausgehen oder dem sie zugeführt werden" gehören. Die Präzisierung in beiden Sprachen bezweckt, den Begriff "Zugehör" zu vermeiden.
Der Bundesrat beantragt einen neuen Absatz 4 - ich komme dann darauf zurück -, weil es in einigen Kantonen bereits solche Leitungskataster gibt. Die Kantone sollen die Möglichkeit haben, solchen Katastern den gleichen öffentlichen Glauben wie dem Grundbuch zuzuerkennen. Es bleibt ihnen freigestellt, ob sie dies effektiv machen oder nicht. Sie werden es sich gut überlegen, da sie mit einem solchen Schritt auch eine entsprechende Haftung eingehen. Gutgläubige Dritte dürfen dann insbesondere auf die Richtigkeit von Lage und Verlauf einer im Kataster ausgewiesenen Leitung vertrauen.
Gegen solche Kataster sind Bedenken angemeldet worden. Nach Auffassung der Kommission sind diese unbegründet, da die Kantone genau prüfen werden, ob diese Kataster gut gemacht sind oder ob sie damit ein Risiko eingehen. Dass diese Leitungen bei der öffentlichen Zugänglichmachung über solche Kataster eher Gegenstand irgendwelcher terroristischer Anschläge werden könnten, erscheint uns ein bisschen weit hergeholt, denn die Öffentlichkeit ist ja bereits heute gegeben.
Bei Absatz 1 hatten wir ein Problem wegen der französischen Formulierung. Da müsste ich jetzt eigentlich Herrn Kollege Recordon fragen, ob diese Unklarheiten beseitigt sind. Wir haben gesagt, dass der Zweitrat diese Formulierung im französischen Text noch einmal genau anschauen soll und die Redaktionskommission das klären soll. Ich bin da also auf Kollege Recordon angewiesen. - Offenbar ist das Problem gelöst, aber ich nehme an, dass der Zweitrat sich noch einmal damit befassen wird.