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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2008-06-04

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-04

Wortprotokoll

Kollege Janiak, unser Kommissionspräsident, hat eigentlich die wesentlichen Punkte für den Antrag der Minderheit bereits erwähnt. Ich darf einfach noch einmal darauf hinweisen, dass Grundpfandrechte durch ein Rechtsgeschäft errichtet werden müssen. Meistens ist es ein Vertrag, es kann aber, wie Herr Janiak gesagt hat, auch durch ein einseitiges Rechtsgeschäft ein Grundpfandrecht begründet werden, das heisst durch ein Begehren des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin und der Errichtung eines Eigentümer- oder eines Inhaberpfandrechtes.

Wie ebenfalls erwähnt wurde, muss die Begründung eines Pfandrechtes durch Vertrag schon heute öffentlich beurkundet werden, und die Minderheit, die ich hier anführe, beantragt Ihnen, dass eben auch die einseitige Erklärung betreffend die Errichtung eines Pfandrechtes öffentlich beurkundet werden muss. Es kann nämlich - auch das hat Herr Kollege Janiak bereits gesagt - davon ausgegangen werden, dass heute niemand ohne eine Belehnungsabsicht beispielsweise Schuldbriefe errichtet, weil damit ja entsprechende Kosten verbunden sind, insbesondere Kosten des Grundbuchamtes. Mit anderen Worten: Jedes Eigentümerpfandrecht, insbesondere ein Eigentümerschuldbrief oder ein Inhaberschuldbrief, wird früher oder später zu Sicherungszwecken [PAGE 414] übergeben, und für diese Handlung braucht es eben die öffentliche Beurkundung. Wie Herr Kollege Janiak gesagt hat, kann das dann zu Problemen führen. Und nachdem schon die Banken und insbesondere die Grossbanken das befürworten, dürfen wir, glaube ich, dieser Minderheit zustimmen, weil damit eine Rechtsunsicherheit beseitigt werden kann.

In der Kommission wurde gesagt, es sei beispielsweise ohne Weiteres möglich, dass ein Grundeigentümer oder eine Grundeigentümerin ein Grundstück überbaue und zur Finanzierung nicht auf eine Bank angewiesen sei und demzufolge auch keine Pfandrechte belehnen müsse, sei es zur Pfand- oder zur Sicherungsübereignung. Aber eben, dann stelle ich mir die Frage: Weshalb werden dann Pfandrechte, beispielsweise Schuldbriefe, errichtet? Wahrscheinlich mit der Absicht, dass man diese dann später den Käufern weitergeben kann, und dies wird man dann wahrscheinlich auch nicht unentgeltlich tun, sondern wird die angefallenen Kosten weiterverrechnen. Da kann man sich dann auch mit Fug fragen, ob dies nicht auch eine Belehnung wäre, wenn auch nicht des ursprünglichen Grundeigentümers, sondern des Rechtsnachfolgers.

Ich beantrage Ihnen hiermit, der Minderheit zuzustimmen.