Janiak Claude · Ständerat · 2008-06-04
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-04
Wortprotokoll
Dieser Artikel betreffend Bauhandwerker-Pfandrecht gab - neben der Frage, ob eine öffentliche Beurkundung stattfinden soll oder nicht - in der Kommission mit Abstand am meisten zu reden, weil er politisch am brisantesten ist. Zum einen hat die Mehrheit den Entwurf des Bundesrates abgeändert, und es liegt zum andern eine Minderheit Schweiger vor, die genau das Gegenteil will. In der Kommission votierten für die Anträge der Mehrheit und der Minderheit je vier Mitglieder; ich habe dann als Präsident den Ausschlag für den Antrag der Mehrheit gegeben.
Die Mehrheit erweitert die Fassung des Bundesrates folgendermassen: "Der Anspruch auf Errichtung eines gesetzlichen Grundpfandrechtes besteht: ... 3. für die Forderungen der Handwerker oder Unternehmer, die auf einem Grundstück zu Bauten oder anderen Werken, zu Abbrucharbeiten, zum Gerüstbau, zur Baugrubensicherung oder dergleichen Material und Arbeit oder Arbeit allein geliefert haben, an diesem Grundstück, sei es, dass ..." Die Fassung geht im Vergleich zum bisherigen Recht über den Gerüstbau hinaus. Auch Abbrucharbeiten, die im Zusammenhang mit dem verdichteten Bauen an Bedeutung gewinnen, sollen erfasst sein. Der Katalog ist aber nicht abschliessend formuliert, deshalb die Formulierung "oder dergleichen".
Die Minderheit will das pure Gegenteil. Sie ist der Auffassung, dass die Anwendung des Bauhandwerker-Pfandrechtes nicht mehr zeitgerecht ist, und weist auf die Gefahr hin, dass ein Bauherr zweimal zahlen muss.
Es sind zwei Interessen gegeneinander abzuwägen: Auf der einen Seite steht das Interesse des Baugewerbes, für die geleistete Arbeit auch tatsächlich entschädigt zu werden, auf der anderen Seite steht das Interesse der Käufer, eine Immobilie nicht zweimal zahlen zu müssen. Es geht also um eine Abwägung der Interessen von Bauhandwerkern, Subunternehmern, Generalunternehmern und Erwerbern von Immobilien. Da die Handwerker nun einmal vorleistungspflichtig sind, verdienen sie es nach Auffassung der Mehrheit, für ihre Vorleistungen entsprechend geschützt zu werden. Es besteht zwar das Risiko, dass Eigentümer möglicherweise zweimal zur Kasse gebeten werden. Es gibt aber Möglichkeiten, diesem Risiko auch anderweitig als mit einer Einschränkung des Bauhandwerker-Pfandrechtes zu begegnen.
Die Minderheit macht das Bauhandwerker-Pfandrecht praktisch obsolet. Wenn die Subunternehmer und die kleinen Handwerker herausgestrichen werden, muss man sich bewusst sein, dass dies das Gros der Fälle des Bauhandwerker-Pfandrechtes betrifft. Eine solche Einschränkung wird also sehr weitreichende Auswirkungen haben, und das will die Mehrheit nicht. Ich habe Ihnen aber gesagt, wie eng die Mehrheitsverhältnisse in der Kommission waren.
Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen.