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Freitag Pankraz · Ständerat · 2008-06-04

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-04

Wortprotokoll

Heute können auch Subunternehmer, die mit dem Grundeigentümer keinerlei vertragliche Beziehungen haben, ihre Forderungen gegenüber dem Generalunternehmer durch Errichtung eines Grundpfandrechtes auf dem Grundstück des Eigentümers absichern. Diese Regelung führt leider nicht selten dazu, dass Grundeigentümer - wir haben es gerade gehört - zur Doppelzahlung für dieselben Arbeiten bzw. Werkleistungen verpflichtet werden.

Wenn der Grundeigentümer für Forderungen gegenüber einem Dritten einstehen muss, ist das stossend und nicht sachgerecht. Diese Regelung soll jetzt gemäss dem Antrag der Mehrheit noch ausgedehnt werden. Etwas bildlich und aktuell, d. h. fussballerisch, ausgedrückt könnte man es etwa so sagen: Es stellt sich die Frage, wer in einem unerfreulichen, schlechten Match der Verlierer sein soll: der Unternehmer, der Handwerker oder der Bauherr.

Ich kann Ihnen dazu ein persönliches Erlebnis schildern. Vor etwa 25 Jahren habe ich als junger Familienvater zusammen mit meiner Frau ein Haus gebaut. Nur mit Glück und mit der Hilfe Dritter bin ich darum herumgekommen, Teile dieses Hauses zweimal bezahlen zu müssen. Mein Vertrauen, dass jemand, mit dem ich einen Vertrag abschliesse, für die Arbeit besorgt ist und ich für die Zahlung und dass die Sache damit geregelt ist, wurde arg erschüttert. Ich hatte damals vom rechtlichen Umfeld bzw. dem Bauhandwerker-Pfandrecht keine grosse Ahnung.

Man baut im Leben normalerweise einmal ein Haus, man ist kein Fachmann, sondern ein Amateur, der sich oft auf Treu und Glauben verlässt. Ein Handwerker oder Unternehmer - das Gleiche gilt natürlich für Frauen - ist immer in diesem Bauumfeld tätig und muss den gesetzlichen Rahmen sowie die geltenden Usanzen kennen. Er ist der Profi. Entsprechend muss er das Risiko kennen und kann sich besser vorsehen.

Stimmen Sie für die Minderheit, um damit die Gefahr von Doppelzahlungen, die stossend sind, zu bannen.